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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - AGB

“Transparente AGB – Rahmenbedingungen und Nutzungsbedingungen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit”

Willkommen bei Crelorio e.U.! Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Dienstleistungen interessieren. Als seriöses und kundenorientiertes Unternehmen legen wir großen Wert auf transparente Geschäftsbedingungen, die die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Kunden bilden. In diesem umfassenden Artikel möchten wir Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorstellen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vertragsbedingungen regeln.

Die AGB Crelorio e.U. sind ein wichtiges Instrument, um die Interessen sowohl des Unternehmens als auch unserer Kunden zu schützen. In unseren Geschäftsbedingungen finden Sie klare und verständliche Informationen zu Themen wie Haftungsausschlüssen, Datenschutzbestimmungen, Widerrufsrecht, Zahlungsbedingungen, Lieferbedingungen und mehr. Unsere AGB wurden sorgfältig ausgearbeitet, um Ihnen eine solide Grundlage für eine sichere und zufriedenstellende Zusammenarbeit mit Crelorio e.U. zu bieten.

Eine zentrale Komponente unserer AGB – Rahmenbedingungen und Nutzungsbedingungen ist der Datenschutz. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an alle geltenden Datenschutzbestimmungen. In unserer Datenschutzerklärung erfahren Sie, welche Informationen wir sammeln, wie wir sie verwenden und wie wir Ihre Privatsphäre schützen.

Des Weiteren regeln unsere AGB auch Themen wie geistiges Eigentum und Haftungsbegrenzungen. Wir möchten sicherstellen, dass Ihre Rechte und unser geistiges Eigentum gleichermaßen geschützt sind. Zudem setzen wir klare Haftungsbegrenzungen fest, um mögliche Missverständnisse und rechtliche Unklarheiten zu vermeiden.

Um unsere Kundenbeziehungen transparent und fair zu gestalten, haben wir auch Bestellbedingungen, Vertragslaufzeiten und Kündigungsbedingungen in unseren AGB – Rahmenbedingungen und Nutzungsbedingungen festgelegt. Dadurch möchten wir sicherstellen, dass Sie als Kunde genau wissen, was Sie erwartet und welche Bedingungen für eine Zusammenarbeit mit uns gelten.

Sollten Sie Fragen zu unseren AGB haben oder weitere Informationen benötigen, stehen Ihnen unser Kundendienst und unsere rechtliche Abteilung gerne zur Verfügung. Uns ist es wichtig, dass Sie alle nötigen Informationen haben, um eine fundierte Entscheidung zu treffen und sich bei Crelorio e.U. gut aufgehoben zu fühlen.

Wir empfehlen Ihnen dringend, unsere AGB sorgfältig zu lesen, bevor Sie unsere Dienstleistungen nutzen oder eine Bestellung aufgeben. Mit Ihrer Zustimmung zu unseren AGB erklären Sie sich automatisch mit den darin enthaltenen Bedingungen einverstanden.

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, mehr über unsere AGB Crelorio e.U. zu erfahren. Wir freuen uns darauf, Sie als unseren geschätzten Kunden willkommen zu heißen und eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu starten!

 

Crelorio e.U.

Tel.: +43 670 2063969
Email: email@crelorio.com
Webseite: www.crelorio.com

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) gelten in der am Tag der Bestellung und/oder Auftragsbestätigung gültigen Fassung für sämtliche Verträge zwischen Crelorio e.U. und deren Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mit der Abgabe einer Bestellung und/oder Auftragsbestätigung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden und an sie gebunden.

1.2 GB des Kunden, welcher Art auch immer, werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass Crelorio e.U. der Geltung dieser AGB ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Die Ausführung eines Auftrages gilt nicht als Anerkennung abweichender Bestimmungen.

1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Eine solche unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eine Regelungslücke vorliegt. Einzelne Bestimmungen von AGB des Kunden werden auch in solchen Fällen nicht Vertragsbestandteil.

1.4 Die AGB sind auch Bestandteil für Zusatzleistungen und zukünftige Verträge, auch wenn Sie nicht ausdrücklich nochmals vereinbart werden. Die AGB sind im Internet jederzeit frei abrufbar. Der Auftraggeber erkennt die AGB von Crelorio e.U. an. Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Auftragsgebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen Crelorio e.U. im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

1.5 Zusätzlich zu diesen AGB stellen das Angebot und die Auftragsbestätigung einen integrierenden Bestandteil des Vertrages dar. Es gilt dabei nachstehende Rangordnung:
– Auftragsbestätigung
– Angebot
– AGB

1.6 Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie sonstige wesentliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom hiermit vereinbarten Schriftlichkeitsgebot. Auch per E-Mail abgegebene Erklärungen gelten als „schriftlich“ im Sinne dieser AGB.

1.7 Crelorio e.U. kann grundsätzlich davon ausgehen, dass Mitarbeiter des Kunden berechtigt sind im Namen des Kunden weitere Aufträge zu erteilen.

1.8 Sollte der Kunde bei einer dritten Partei über Crelorio e.U. Leistungen bestellt haben oder als Zusatzleistung mitbestellt haben, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit den jeweiligen Kooperationspartnern von Crelorio e.U. Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den in der Bestellung definierten Konditionen und den wirksam einbezogenen AGB der jeweiligen Partner. Derartige Verträge enden unabhängig von Vertragsverhältnis zwischen Crelorio e.U. und dem Kunden.

1.9 Der Kunde ist bis zur beidseitigen und vollständigen Vertragserfüllung verpflichtet, etwaige Änderungen seiner Geschäftsadresse unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Erklärungen auch dann als zugegangen gelten, wenn sie an die zuletzt bekannte Adresse gesendet wurden.

1.10 Die Anwendung der §§ 9 und 10 E-Commerce-Gesetz (ECG) wird ausgeschlossen.

1.11 Soweit Handelsklauseln Verwendung finden, gelten für deren Auslegung vorbehaltlich gegenteiliger Vereinbarung die Bestimmungen der Incoterms 2010 in der jeweils gültigen Fassung.

1.12 Eine Vertragsanfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen.

1.13 Texte, Informationen, Preise etc. aus der Kundeninformation stehen unter dem Vorbehalt von Änderungen und Irrtümern. Alle Preise, soweit nicht anders angegeben, sind in Euro.

2. Vertragsschluss

2.1 Crelorio e.U. behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu verändern.

2.2 Alle Angebote der Crelorio e.U. (Prospekte, Kataloge, Preislisten, Webshop…) sind freibleibend und als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, selbst ein Angebot zu legen.

2.3 Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung durch Crelorio e.U. zustande, und zwar entweder durch Absendung einer Auftragsbestätigung mittels E-Mail oder unmittelbar durch Absendung der bestellten Ware.

2.4 Für Dienstleistungen gilt: Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Crelorio e.U. eine Bestellung per Email bestätigt hat. Kundenseitig gilt ein Vertrag als bestätigt, wenn: der Auftraggeber ein Angebot mit „Services“-Dokument per Email bestätigt, oder unterzeichnet und retourniert hat, oder wenn eine Anzahlung in der vereinbarten Höhe geleistet wurde.

2.5 Das pdf- Dokument „Services“ definiert die durch Crelorio e.U. zu erbringenden Leistungen. Nach der Auftragserteilung gewünschte Änderungen in Art und Umfang der beschriebenen Leistung werden, sofern zumutbar, durch uns durchgeführt und begründen ggfls. eine anteilige Preiserhöhung.

2.6 Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Dem Kunden wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und Crelorio e.U. zurückzutreten.

2.7 Sämtliche mit diesem Vertrag verbundenen Nebenkosten trägt der Kunde.

2.8 Dokumentationen, technische Zeichnungen, Kostenvoranschläge, Designs, Fotos, Texte/Lyrics, Musik, Videos und sonstige Unterlagen, die auch Teil des Angebotes sein können, bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum von Crelorio e.U. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Reproduktion, Verbreitung und Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung und Vorführung darf nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu setzen, die unbefugten Dritten den Zugriff auf diese Daten verwehren. Für den Fall eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung haftet der Kunde gegenüber Crelorio e.U. für jeden daraus erwachsenen Schaden.

2.9 Für den Fall von elektronisch abgeschlossenen Verträgen gilt: Der Inhalt des Vertrages wird von Crelorio e.U. nur für interne Zwecke gespeichert. Es ist nicht möglich dem Kunden nach Vertragsabschluss den Vertragsinhalt erneut zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat den Vertragstext selbst zu speichern bzw. zu verwahren.

2.10 Der Kunde erkennt die Liefer- und Zahlungsbedingungen mit Aufgabe der Bestellung an und bestätigt bei Aufgabe einer Bestellung gegenüber Crelorio e.U. seine Vertrags- und Volljährigkeit.

2.11 Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist Crelorio e.U. zum Rücktritt berechtigt.

2.12 Crelorio e.U. behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen, nicht auszuliefern. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, und erfolgte Zahlungen werden sofort rückerstattet.

3. Widerrufsrecht
Die detaillierten Bedingungen für Widerrufungen finden Sie unter Punkt 33.

4. Zahlungsmodalitäten, Fälligkeit und Verzug
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ab Rechnungseingang abzugs- und spesenfrei fällig. Das heißt der Kaufpreis wird sofort mit der Auftragserteilung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

4.1 Nach Auftragsbestätigung und mit Beginn der Arbeit kann eine Abschlagszahlung von 50 Prozent der Auftragssumme berechnet werden, wenn der Auftragswert 1.500 Euro überschreitet. Eine vor Rechnungsstellung getätigte Teil- oder Anzahlung verpflichtet Crelorio e.U. nicht bereits zum Beginn der Leistung und begründet noch keinen Anspruch auf Beginn der Leistung.

4.2 Sollte die Bonität des Auftraggebers durch die üblichen Auskunfteien als nicht befriedigend bewertet werden, kann Crelorio e.U. den gesamten Betrag als Vorkasse verlangen.

4.3 Teilleistungen und/oder Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Gesamtbetrag / Restbeitrag wird spätestens nach Fertigstellung der Arbeiten fällig.

4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von behaupteten Gewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen, auch in Form von Haft- oder Deckungsrücklässen, zurückzuhalten.

4.5 Ist der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, so kann Crelorio e.U. die Erfüllung der eigenen Leistungen bis zur Begleichung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben, die gesamte noch offene Forderung sofort fällig stellen und ab Fälligkeit gem. § 456 UGB Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verrechnen, und nach Wahl anlässlich von geleisteten Teilzahlungen und/oder zum Ende eines Quartals dem aushaftenden Kapital zuzuschlagen. Gleiches gilt, wenn eine Stundung vereinbart wird. Die dargestellten Verzugszinsen gebühren unabhängig von einer etwaigen Verantwortlichkeit des Kunden für den Zahlungsverzug. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatz-anspruch bleibt davon unberührt.

4.6 Jede Mahnung wird mit 10 Euro zusätzlich in Rechnung gestellt.

4.7 Aus dem Verzug erwachsene Mahn- und Betreibungskosten sind jedenfalls vom Kunden zu tragen und ist Crelorio e.U. berechtigt die erwachsenen Inkasso- bzw. Rechtsanwaltskosten dem Kapital zuzuschlagen.

4.8 Bei Verzug ist Crelorio e.U. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4.9 Sollte eine Zahlungsweise in der Betreuung vereinbart worden sein, die nicht der jährlichen Zahlungsweise entspricht, ist Crelorio e.U. im Falle eines Verzuges berechtigt, den gesamten Jahresbeitrag einzufordern.

4.10 Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Kennungen verursachen, verantwortlich. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde seine persönlichen Kennungen und Zugangsdaten sorgfältig und vor dem Zugriff geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt Crelorio e.U. von Kosten und Ansprüchen frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.

4.11 Crelorio e.U. behält sich eine Erhöhung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums vor. Geänderte Entgelte werden dem Kunden min. sechs Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerdienstliches Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Erhöhungen der Entgelte bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen kein Sonderkündigungsrecht.

4.12 Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Rechnungen mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann Crelorio e.U. das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

4.13 Gegen Forderungen von Crelorio e.U. kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder restkräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

5. Terminverlust

5.1 Terminsverlust tritt ein, wenn der Kunde mit auch nur einer Teilzahlung mehr als zwei Wochen in Verzug ist bzw. mit der Herausgabe von vereinbarten Wechseln oder der Unterfertigung von zur Finanzierung notwendigen Kreditunterlagen länger als sieben Tage in Verzug ist.

5.2 Die gesamte noch offene Restforderung wird fällig, wenn in das Vermögen des Kunden erfolglos Exekution betrieben, die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung von Liegenschaften bewilligt wird, oder wenn sich sonst die Kreditwürdigkeit verringert und dadurch die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gefährdet wird.

5.3 Terminsverlust berechtigt Crelorio e.U. zum Vertragsrücktritt und haftet der Kunde für den gesamten daraus resultierenden Schaden.

6. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht (Copyright)
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche verbleiben gelieferte Waren im Eigentum von Crelorio e.U.

6.1 Gelieferte Ware und Ersatzteile bleiben bis zur Begleichung der gesamten finanziellen Verpflichtungen des Kunden (Kaufpreis, Werklohn, Mahnspesen, etc.) im alleinigen Eigentum von Crelorio e.U. und ist Crelorio e.U. auf Kosten des Kunden zur Kenntlichmachung dieses Eigentumsvorbehaltes berechtigt. Die Entfernung eines solchen Kennzeichens ist unzulässig und wird dadurch die Fälligkeit der gesamten noch offenen Forderung bewirkt.

6.2 Während aufrechtem Eigentumsvorbehalt ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Überlassung an Dritte nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch Crelorio e.U. zulässig.

6.3 In diesem Zeitraum hat der Kunde auf eigene Kosten für eine angemessene Versicherung der Eigentumsvorbehaltsgegenstände gegen sämtliche denkbare Risiken zu sorgen und die Versicherungspolizze zu Gunsten von Crelorio e.U. zu vinkulieren. Der Kunde ist weiters verpflichtet die Ware in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und erforderliche Reparaturen sofort durch Crelorio e.U. oder eine von Crelorio e.U. anerkannte Werkstätte ausführen zu lassen.

6.4 Die Zerlegung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware beseitigt den Eigentumsvorbehalt nicht und bleibt dieser an den Einzelteilen haften.

6.5 Bei ausgewechselten oder neuen Teilen geht das Eigentum erst mit dem an der Hauptsache über.

6.6 Auch Dienstleistungen und alle damit verbundenen Rechte, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Crelorio e.U. Ist der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist Crelorio e.U. berechtigt, ohne Nachfristsetzung, den Zugriff, die Nutzung oder eine Veröffentlichung, zum betreffenden Angebot, bis zum Eingang der Zahlung zu sperren oder zu untersagen.

6.7 Speziell für Webseiten und Webdesign gilt:

Crelorio e.U. bleibt auch nach Leistung des Auftraggebers alleiniger Eigentümer der Rechte an erstellten Skripten, Programmen usw. Der Anbieter räumt dem Kunden das ausschließliche Recht ein, die Webseite zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an Crelorio e.U. entrichtet hat. Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Webseite insgesamt bzw. von Bestandteilen der Webseite im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Webseite oder die vollständige Webseite in anderer Form – insbesondere in gedruckter Form – zu nutzen.

6.7.1 Der Kunde räumt Crelorio e.U. das Recht ein, das Logo sowie die Kontaktdaten von Crelorio e.U. in das Impressum oder in die Fußzeile der Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website zu verlinken.

6.7.2 Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechts-vorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber

6.7.3 Crelorio e.U. behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

6.8 Speziell für Photographie von Crelorio Stroblinsky, im Folgenden richtigerweise Crelorio e.U. oder Auftragnehmer genannt, gilt:

6.8.1 Crelorio e.U. steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. Der Auftragnehmer wird sich vom Fotografen das ausschließliche Nutzungsrecht für alle Arten der Nutzung, ob bekannt oder unbekannt, übertragen lassen.

6.8.2 Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel, dies gilt auch für Instagram Farbfilter oder ähnliche, zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Auftragnehmer. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Das bedeutet zum Beispiel, wenn die Feierstätte Fotos von ihren Räumlichkeiten für die Nutzung auf deren Webseite, Social-Media Plattformen oder Printwerbung zur Verfügung gestellt bekommen möchte. Die Herausgabe der Aufnahmen ist entsprechend zu vergüten. Dies ist gesondert zwischen den Vertragsparteien abzusprechen.

6.8.3 Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.

6.8.4 Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von USB-Stick, Digitalen Downloads oder wie vereinbart über.

6.8.5 Erteilt Crelorio e.U. die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann Crelorio e.U. verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht Crelorio e.U. von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung Crelorio e.U. zum Schadensersatz.

6.8.6 Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im angebotenen Format. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Die Mindestanzahl wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt.

6.8.7 Der Auftraggeber erhält von Crelorio e.U. alle vorausgewählten Fotos optimiert und aufbereitet (u.a. Anpassung: Farbe, Kontrast, Farblook, Bildschnitt, etc.) (Kostenpflichtig können auf Wunsch Bilder zusätzlich noch speziell bearbeitet und retuschiert werden).

6.8.8 Crelorio e.U. darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten, etc.)

6.8.9 Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.

6.9 Speziell für Designprodukte, Gemälde, Konstruktionen aller Art bzw. Ingenieurskunst und Kunstgegenstände von Crelorio Stroblinsky, im Folgenden richtigerweise Crelorio e.U. genannt, gilt:

6.9.1 Die Anwendung der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) auf das oder die Auftragswerk(e) und die Arbeitszwischenergebnisse gilt als vereinbart. Die für ein gutes Ergebnis notwendige Mitarbeit des Auftraggebers begründet kein Miturheberrecht.

6.9.2 Crelorio e.U. ist zur Anbringung seines Künstlernamens, Namens, Firmenwortlautes und/oder Logos in zurückhaltender, aber erkennbarer Größe auf jedem Werk berechtigt. Wird ein Weglassen vereinbart, ist dennoch in einem allfällig angebrachten Impressum der Name unter „Künstler“ oder „Ersteller“ bzw. „Erzeuger“ zu nennen, dies gilt auch bei Corporate-Design Arbeiten mit der Bezeichnung „Corporate Design“ für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung der Arbeit. Enthalten Vorschläge patentfähige Elemente, ist nicht der Auftraggeber, sondern Crelorio e.U. Anmeldeberechtigter.

6.9.3 Soweit zwischen Auftraggeber und Crelorio e.U. nichts Abweichendes vereinbart wurde, räumt Crelorio e.U. dem Auftraggeber ein Werknutzungsrecht (ausschließliches Nutzungsrecht) ein. Hiervon ausgenommen sind allfällige Programmierleistungen.

6.9.4 Crelorio e.U. ist es aber gestattet, seine Werke zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden. Nur in Ausnahmefällen wie Illustrationen etc. kann auch nur eine Nutzungsbewilligung eingeräumt werden, die von Crelorio e.U. dann mehrfach vergeben werden kann. Für diesen Fall müssen die folgenden Punkte sinngemäß angewendet werden.

6.9.5 Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Bezahlung des Gesamt-Honorars das ausschließliche Nutzungsrecht an den in Erfüllung des Auftrages geschaffenen Werken in der gelieferten Fassung, für den vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang. Als Nutzungsumfang kann entweder ein uneingeschränktes oder ein zeitlich, räumlich oder auf einen bestimmten Anwendungszweck eingeschränktes Nutzungsrecht vereinbart werden. Wurden über Nutzungszweck und -umfang keine Vereinbarungen getroffen, gilt der für die Auftragserfüllung erforderliche Mindestumfang.

6.9.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen nur für den jeweils vorgesehenen Zweck und nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung erfordert die honorarwirksame Zustimmung von Crelorio e.U.

6.9.7 Jede Änderung, Bearbeitung oder Nachahmung der zur Nutzung überlassenen Werke ist unzulässig, solange nicht das Recht auf Bearbeitung schriftlich und gegen Honorar eingeräumt wurde.

6.9.8 Die dem Auftraggeber (bzw. bei Agenturen deren Kunden), dem Nutzungswerber, eingeräumten Rechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Crelorio e.U. an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weitergegeben werden.

6.9.9 An den Entwürfen, Ausarbeitungen und Computerdaten erwirbt der Auftraggeber kein Eigentum. Im Fall der Einzelrechtsnachfolge gehen alle Rechte und Pflichten an den Rechtsnachfolger über, jedoch nur in dem zwischen Crelorio e.U. und Kunden von Crelorio e.U. vereinbarten Umfang. Eine allfällige Ausweitung der Nutzung durch den Rechtsnachfolger bedarf in jedem Fall der Zustimmung von Crelorio e.U.

6.9.10 Möchte der Auftraggeber nach Auftragserfüllung, Rücktritt oder nach Kündigung eines Rahmen- oder Betreuungsvertrages die erarbeiteten oder gestalteten Konzepte, Ideen oder Werke unverändert weiter nutzen, erfordert dies die Einräumung des unbeschränkten Nutzungsrechts; wenn diese von Dritten oder dem Auftraggeber verändert, aktualisiert oder als Grundlage für Weiterentwicklungen verwendet werden sollen, zusätzlich die Einräumung des Rechts auf Bearbeitung durch Dritte. Wünscht der Auftraggeber die Übergabe der Computerdaten, erfordert dies eine zusätzliche Vereinbarung.

Entlohnung gemäß §§ 1004, 1152 ABGB. Mit Durchführung der Präsentation gilt ein Präsentationsauftrag als erteilt, angenommen und erfüllt.
7. Bildbearbeitung, Videobearbeitung, Musikbearbeitung (Editing)

Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, Crelorio e.U. mit der elektronischen Bearbeitung fremder Dateien zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Der Auftraggeber versichert, dass er über alle notwendigen Rechte des zur Verfügung gestellten Materials (Dateien, Fotos, Musik, Video, etc.) besitzt. Er stellt Crelorio e.U. von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflichten beruhen.

8. Softwarelizenzierung

8.1 Software-Produkte werden als Einzellizenz oder nach Maßgabe des Licence-Management-Programmes erworben. „Licence-Management“ ist eine Lizenzierungsmethode, die es erlaubt, eine bestimmte Anzahl (und zwar bis zur Anzahl der erworbenen Lizenzen und für die Zahlung geleistet wurde) einer Software gleichzeitig auf je einem oder mehreren Datenverarbeitungsgeräten zu nutzen.

8.2 Sämtliche Software-Produkte werden dem Kunden auf der Grundlage einer persönlichen, nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Lizenz zur Nutzung durch ausschließlich den Kunden selbst, zur Verfügung gestellt. Die Software-Lizenz des Kunden wird mit dem Öffnen der Packung (Shrinkwrap Software) aktiviert.

8.3 Jedes Software-Produkt darf für Archiv- und Sicherungszwecke kopiert werden oder um eine fehlerhafte oder gebrauchte Kopie zu ersetzen oder wenn dies im Rahmen des Licence-Managements genehmigt wurde. Sämtliche Copyright-Vermerke und andere Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte müssen auf jeder Kopie verbleiben. Das Software-Produkt darf nicht zurückübersetzt, zurückverwandelt oder aufgelöst werden.

8.4 Jede Lizenz endet automatisch, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Lizenzgebühr nicht nachkommt, den Besitz an der Software oder dem System aufgibt oder Software-Produkte ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Crelorio e.U. außenstehenden Dritten zugänglich macht.

8.5 Im Einzelnen gelten die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Software-Produkts.

9. Geheimhaltungsvereinbarung

9.1 Präambel

Crelorio e.U. hat ein Geschäftsmodell im Bereich (Engineering, Design, Prozessoptimierung, Kunst, Musik, Photographie, etc.) entwickelt. Zur Vermarktung dieses Geschäftsmodells beabsichtigt Crelorio e.U. eine Zusammenarbeit mit dem Partner zur Entwicklung einer Marken- und Vertriebsstrategie für das Geschäftsmodell. Zu diesem Zweck wird Crelorio e.U. sein Geschäftsmodell dem Partner präsentieren und vertrauliche Informationen, Daten und Dokumente offenlegen.

9.2 Geheimhaltungsverpflichtung

Der Partner verpflichtet sich, alle Informationen, Daten und Unterlagen, die zwischen ihm und Crelorio e.U. im Zuge der geplanten Zusammenarbeit ausgetauscht werden streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben und/oder zugänglich zu machen. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere aber nicht ausschließlich:

  • Geschäftsideen von Crelorio e.U.
  • Art der Dienstleistungen
  • Konditionen
  • Konkurrenzsituation
  • Verträge und Vertragsbestandteile
  • Vertragspartner

In Fällen, in denen die Vertragspartner zum Zweck der Erfüllung der gemeinsamen Zielsetzung, Informationen, die ansonsten der Geheimhaltung unterliegen, an Dritte – insbesondere Mitarbeiter oder Berater – weitergeben, sind sie verpflichtet, mit diesen ebenfalls gleichlautende Geheimhaltungsvereinbarungen zu schließen.

Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, Daten und Dokumente, die unabhängig von der Präsentation oder danach ohne Mitwirkung oder Verschulden des Partners bereits öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich waren, unabhängig von der Präsentation von dritter Seite auf gesetzliche Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwendung bekannt gemacht wurden.

9.3 Vereinbarungsdauer

Die Vertraulichkeitsvereinbarung gilt für die gesamte Zeit der Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit sowie für den gesamten Zeitraum der Zusammenarbeit.

Nach Beendigung der Gespräche oder der Kooperation gilt diese Vereinbarung für weitere zwei Jahre. Für den Beginn der Frist ist das jeweils spätere Ereignis maßgelblich.

9.4 Vertragsstrafe

Für den Fall eines Verstoßes gegen die Geheimhaltungsverpflichtung laut Punkt 9.2 vereinbaren die Vertragsparteien eine Vertragsstrafe in Höhe von 30.000 EUR. Das Recht von der vertragsbrüchigen Partei einen darüber hinaus gehenden Schaden zu verlangen, bleibt unberührt. Im Falle einer Veröffentlichung eines ähnlichen Produktes während der Zusammenarbeit, wird eine Vertragssumme aufgrund von Marktverlust individuell berechnet.

9.5 Rückgabe von Unterlagen

Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit Crelorio e.U. erhaltenen Unterlagen, Dateien, Dokumente und Informationen auf Aufforderung zu retournieren und alle erstellten Kopien (inklusive elektronische Kopien auf Festplatten und sonstigen Datenträgern) zu vernichten bzw. zu löschen.

9.6 Schlussbestimmungen

Diese Geheimhaltungsvereinbarung unterliegt österreichischem Recht.

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Eisenstadt.

Allfällige Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Geheimhaltungsvereinbarung bedürfen der Schriftform.

10. Namensnennung und Belegmuster

10.1 Crelorio e.U. ist gem. § 20 UrhG zur Anbringung des Namens bzw. Pseudonyms, Firmenwortlauts oder Logos auf jedem von ihm entworfenen Werk/Produkt sowie Werbemittel dafür oder Veröffentlichungen darüber berechtigt. Form und Dauer der Kennzeichnung können mit dem Auftraggeber abgesprochen werden.

10.2 Crelorio e.U. verbleibt in jedem Fall gem. § 26 UrhG das Recht, Abbildungen der von ihm entworfenen Werke/Produkte zum Zweck der Eigenwerbung (Promotion) in gedruckter Form zu verwenden oder zu diesem Zweck im weltweiten Internet bereit zu stellen.

10.3 Bei dreidimensionalen Gegenständen hat Crelorio e.U. Anspruch auf für Crelorio e.U. kostenlose Überlassung von Ablichtungen der Gegenstände, die mit Hilfe der Design-Findung von Crelorio e.U. hergestellt wurden, sowie auf Übergabe eines Belegexemplars, soweit letzteres nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Bei Druckwerken hat Crelorio e.U. Anspruch auf zumindest fünf Exemplare der von Crelorio e.U. gestalteten Werke.

11. Entgeltlichkeit von Präsentationen

11.1 Alle Leistungen von Crelorio e.U. erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Offertlegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos.

11.2 Die Einladung des Auftraggebers, eine Präsentation mit Vorentwürfen zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen. Die Höhe des Präsentationsentgelts ist frei vereinbar und umfasst, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die Hälfte eines üblichen Gestaltungshonorars als angemessene Entlohnung gemäß §§ 1004, 1152 ABGB. Mit Durchführung der Präsentation gilt ein Präsentationsauftrag als erteilt, angenommen und erfüllt.

11.3 Vergibt der Auftraggeber eines Präsentationswettbewerbs nach erfolgter Präsentation überhaupt keinen oder nur einen erheblich reduzierten Auftrag an Crelorio e.U. oder eine/n Präsentationsmitbewerber/in, steht Crelorio e.U. das volle Gestaltungshonorar anstelle des reduzierten Präsentationshonorars zu.

11.4 Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Nutzungsrechten. Die Inhalte und Vorschläge einer Präsentation sind urheberrechtlich geschützt. Bei Nicht-Zustandekommen eines Auftrages (Ablehnungsfall) verpflichtet sich Crelorio e.U. zur Verschwiegenheit gemäß Geheimhaltungsvereinbarung.

12. Regelungen für Dienstleistungen

12.1 Dienstleistungen
Crelorio e.U. erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen, welche zuvor schriftlich festgelegt wurden.

12.2 Beauftragung weiterer Dienstleistungen
Daneben können vom Auftraggeber weitere Dienstleistungen beauftragt werden. Crelorio e.U. hat das jederzeitige Recht, die Erbringung derartiger weiterer Dienstleitungen abzulehnen. Crelorio e.U. kann die Erbringung insbesondere dann ablehnen, wenn die Erbringung der Dienstleistung für Crelorio e.U. unzumutbar ist oder wenn der Auftraggeber mit Zahlungen an Crelorio e.U. im Rückstand ist.

12.3 Verrechnung von Dienstleistungen

Beauftragte Dienstleistungen werden, wenn nicht anders vereinbart, nach Durchführung in Rechnung gestellt, spätestens jedoch 6 Monate nach deren Beauftragung. Anzahlungen werden bei Dienstleistungsbeginn in Rechnung gestellt und gelten auch als Auftragsbestätigung.Ausnahmen stellen beauftragte Dienstleistungen im Rahmen eines Projektpreises dar: diese werden in der Projektrechnung mitverrechnet und sind zur Zahlung fällig, unabhängig davon ob die Dienstleistung bereits stattgefunden hat oder nicht.

13. Schulungen

13.1 Durchführungsort

Es besteht die Möglichkeit zur Beauftragung einer Vorortschulung. Sofern nichts Anderweitiges vereinbart wurde, werden Schulungen online über Videokonferenz abgehalten.

13.2 Absage und teilweise Absage
Sofern nicht anderweitig vereinbart, ist auch bei einer nur teilweisen Teilnahme an der Veranstaltung die volle vereinbarte Vergütung fällig.

13.3 Absage und Terminverschiebung durch den Teilnehmer

Bestätigte Schulungstermine können im Ausnahmefall vom Kunden bis zu einer Woche vor Kursbeginn einmalig verschoben werden.
Mit der Verschiebung muss ein erneuter Termin vereinbart werden, der innerhalb einer Frist von drei Monaten liegt. Die Zahlung ist dennoch zum Beginn des ursprünglichen Schulungstermins fällig. Bei einer Absage innerhalb der Frist von 14 bis 7 Tagen vor Schulungsbeginn, werden Stornokosten in Höhe von 50% des Kurspreises fällig. Nach dieser Frist wird der volle Kursbetrag fällig. Nur schriftliche Absagen / Verschiebungen sind gültig.

13.4 Ersatz für verhinderte Teilnehmer

Der Kunde kann nach vorheriger Information anstelle eines verhinderten Teilnehmers einen anderen Teilnehmer entsenden.

14. Arbeitstag, Stundensatz, Reisekosten und Terminstornierungen

14.1 Arbeitstag

Ein Arbeitstag für Consulting oder Inbetriebnahme umfasst 8 Arbeitsstunden.

14.2 Stundensatz
Wenn nicht anders vereinbart, liegt der tatsächliche Stundensatz von Crelorio e.U. bei
€ 190,00.- ohne USt.

14.3  Abrechnung

Soweit nicht anders vereinbart oder ein Pauschalpreis vereinbart wurde, berechnet Crelorio e.U. nach Stundenhonorar, wobei in Minuten abgerechnet wird.

14.4 Reisekosten

Folgende Reisekostenpauschalen werden für die An- und Abfahrt mittels PKW von Crelorio e.U. auf Basis der einfachen Entfernung zur nächstgelegenen Crelorio e.U. Geschäftsstelle berechnet:
0 bis 50 km: 25 € | 51 bis 150 km; 100 € | über 150 km: 180 €
Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung. 2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Parkgebühren, Maut- und Autobahngebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

14.5 Terminstornierungen bei Dienstleistungen

14.5.1 Unterbleibt eine Benachrichtigung oder erfolgt eine Stornierung nicht fristgemäß bis zu 3 Tage vor Auftragsbeginn ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des vereinbarten Grundhonorars, fällig. Nichterscheinen / Nichtantritt des Termins / Buchung / Veranstaltung wird mit 100% berechnet. Gutscheine verfallen damit. Crelorio e.U. behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend den Crelorio e.U. entstandenen Kosten, welche dem Kunden / Teilnehmer konkret beziffert und zu belegen sind, zu berechnen.

14.5.2 Ausnahmen hiervon sind ein schwerwiegender Krankheitsfall des Auftraggebers oder Todesfall in der Familie, die zu einer Absage der Trauung/ Feierlichkeiten führen. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen von Crelorio e.U.

14.5.3 Stornierungen gelten nur in schriftlicher Form per E-Mail an: email@crelorio.com

14.5.4 Die Benennung eines Ersatzteilnehmers durch den Kunden ist, sofern der Ersatzteilnehmer die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, grundsätzlich möglich. (Übertragung des Gutscheines)

15. Kooperationspartner

15.1 Crelorio e.U. ist berechtigt, den Auftrag durch sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche bzw. freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.

15.2 Sollte Crelorio e.U. vermittelnd für den Auftraggeber tätig sein, z.B. beim Hosting, wird der Kunde vom Kooperationspartner die entsprechenden Unterlagen und Zugänge erhalten.

15.3 Es bedarf keiner gesonderten Zustimmung oder Information die Kooperationspartner oder Dienstleister zu wechseln, insofern dem Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.

15.4 In einigen Fällen greift Crelorio e.U. auf bereits vorhandene Ideen, Templates, Gimmicks etc. von Partnern zurück, der Kunde stimmt diesem ausdrücklich zu.

16. Lieferungsbedingungen und Versand

16.1 Vertragsgegenstand: Crelorio e.U. liefert dem Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen und angebotene Waren und Services laut www.crelorio.com

16.2 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Waren ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

16.3 Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Der Gefahrenübergang auf den Käufer erfolgt mit Herstellung der Versandbereitschaft. Lieferungen sind unverzüglich auf Vollständigkeit und Beschädigung zu prüfen.

16.4 Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Sollte Crelorio e.U. – etwa aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Ware – eine Bestellung nicht annehmen können, wird dies dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

16.5 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Bei unrichtigen, unvollständigen oder unklaren Angaben durch den Kunden trägt dieser alle daraus entstehenden Kosten.

16.6 Die Lieferung der Ware erfolgt unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsarten (bevorzugt DPD oder Post). Bei Kunstgegenständen können die Versandkosten stark variieren. Der Versand kann hier entweder durch Abstimmung mit dem Kunden erfolgen oder von Crelorio e.U. angemessen definiert werden. Die Lieferkosten werden dem Kunden vor Versand bekanntgegeben.

16.7 Die Installation von Softwareprodukten ist, sofern nicht anderweitig vereinbart, nicht im Preis beinhaltet. Crelorio e.U. bietet kostenpflichtige Installations- bzw. Implementierungsdienstleistungen an.

16.8 Lieferzeit bei Dienstleistungen

16.8.1 Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Textversionen etc. ist durch den Auftraggeber die Lieferzeit unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Fertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

16.8.2 Crelorio e.U. ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Crelorio e.U. ist nicht für Verluste, die dem Kunden durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen, verantwortlich. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat Crelorio e.U. eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, Crelorio e.U. die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, nicht zu vertreten. Crelorio e.U. ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

16.8.3 Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

16.8.4 Die Lieferzeit beginnt erst nach Vollständiger zur Verfügung Stellung aller zur Ausführung des Auftrages benötigter Unterlagen. Eine verspätete Einreichung verlängert die Lieferzeit.

16.8.5 Leistungsverzögerungen, im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, welche Crelorio e.U. die Dienstleistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, (Betriebsstörungen und Streik etc.) gleich ob diese im eigenen Betrieb, oder bei dritten eintreten, sind möglich.

17. Preise & Rechnungsstellung

17.1 Grundsätzlich gilt jener Kaufpreis für die bestellten Waren als vereinbart, der sich aus den aktuellen Prospekten, Katalogen, Preislisten, Webshop und ähnlichen Publikationen von Crelorio e.U. ergibt. Alle Preise sind in Euro angegeben.

17.2 Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Tagesbruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer exklusive aller mit dem Versand entstehenden Spesen.

17.3 Sollten im Zuge des Versandes Export- oder Importabgaben fällig werden, gehen auch diese zu Lasten des Bestellers. Die Preise für die angebotenen Lieferungen und Leistungen enthalten nicht Kosten, die von Dritten verrechnet werden.

17.4 Bei Verkäufen an Kunden außerhalb der EG fällt keine Umsatzsteuer an, diese müssen aber die jeweiligen nationalen Einfuhrabgaben entrichten. Bei Verkäufen an Unternehmer innerhalb der EG fällt unter Nachweis der UID keine österreichische Umsatzsteuer an, diese haben dafür die Umsatzsteuer in ihrem Heimatstaat zu entrichten.

17.5 Der Kunde erhält für die erbrachten Dienstleistungen grundsätzlich pro Auftrag von Crelorio e.U. eine Honorarrechnung, ggfs. auch mehrere, nach zeitlich auseinanderliegenden Fälligkeiten. Jede Rechnung ist eine jeweils eindeutige und ernsthafte Zahlungsaufforderung. Alle Zahlungsverbindlichkeiten sind innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Nach Ablauf der 7 Tage tritt Verzug ein, ohne dass es einer weiteren Äußerung o.ä. seitens Crelorio e.U., insbesondere einer weiteren Mahnung, bedürfte. Befindet sich ein Kunde in Verzug, hat Crelorio e.U. Anspruch auf Verzugszinsen. Im Falle von Einwendungen gegen die Richtigkeit und Höhe der in Rechnung gestellten Forderungen hat der Kunde seine Einwendungen binnen einer Woche ab Rechnungsdatum schriftlich zu stellen, andernfalls gilt die Rechnung dem Grunde und der Höhe nach als anerkannt.

18. Korrekturen, Abnahme, Mängelhaftung und Gewährleistung

18.1 Die Gewährleistungsfrist beläuft sich auf den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum. Sie beginnt mit dem Tag der Ablieferung der Ware an den Kunden.

18.2 Alle Mängel sind schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung zu rügen. Der Kunde hat die Ware/das Werk unmittelbar nach Übernahme entsprechend §§ 377 und 378 UGB zu prüfen. Feststellbare Mängel sind sofort auf dem Lieferschein, Empfangsschein oder Frachtbrief zu rügen, oder falls eine sofortige Prüfung nicht möglich ist binnen 14 Tagen per E-Mail oder Einschreiben.

18.3 Im Falle einer Mängelrüge hat der Kunde den entsprechenden Artikel mit einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung, einer Kopie der Rechnung und in der Originalverpackung an uns zu übermitteln. Die Originalverpackung darf nicht als Versandverpackung verwendet werden.

18.4 Bei Unterlassung der Mängelrügepflicht können Ansprüche aus Gewährleistung, Schadensersatz wegen des Mangels sowie aus dem Irrtum über die Mangelfreiheit nicht mehr geltend gemacht werden.

18.5 Gewährleistungsansprüche sind binnen 6 Monaten ab Übergabe gerichtlich geltend zu machen.

18.6 Bei Verdacht auf Transportschäden oder auf fehlende Ware, ist die Versandverpackung zur Ansicht durch einen Gutachter aufzubewahren.

18.7 Der Kunde hat die Ware/das Werk unmittelbar nach Übernahme entsprechend §§ 377 und 378 UGB zu prüfen. Feststellbare Mängel sind sofort auf dem Lieferschein, Empfangsschein oder Frachtbrief zu rügen, oder falls eine sofortige Prüfung nicht möglich ist binnen 14 Tagen per Einschreiben.

18.8 Der Kunde ist für das Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe beweispflichtig, die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

18.9 Bei Vorliegen eines Mangels darf Crelorio e,U, nach eigener Wahl – die Ware/das Werk an Ort und Stelle nachbessern, – sich die mangelhafte Ware/das mangelhafte Werk oder die mangelhaften Teile zur Nachbesserung zurücksenden lassen, – die mangelhaften Teile bzw. die mangelhafte Ware/das mangelhafte Werk ersetzen. Die Rücksendung an Crelorio e.U. erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung sind ausgeschlossen.

18.10 Die ersetzten Waren bzw. Teile gehen wieder in das alleinige Eigentum von Crelorio e.U. über.

18.11 Die Kosten einer Mängelbehebung durch Dritte werden von Crelorio e.U. nur nach ausdrücklich schriftlicher Zustimmung getragen.

18.12 Für Teile der Ware die Crelorio e.U. selbst von Dritten bezogen hat, haftet Crelorio e.U. nur im Rahmen der ihm gegen den Dritten zustehenden Gewährleistungsansprüche.

18.13 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde eigenmächtig den Vertragsgegenstand durch Einbau und Umbau von Teilen verändert oder von Dritten verändern lässt.

18.14 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden -gleich aus welchen Rechtsgründen- ausgeschlossen. Crelorio e.U. haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Crelorio e.U. nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit die Haftung von Crelorio e.U. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

18.15 Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz geltend macht.

18.16 Sofern Crelorio e.U. fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

18.17 Die Abnahme erfolgt über das elektronische Freigabeformular (Excel- File von Creloiro e.U., welches als pdf im Emailanhang des Kunden an Crelorio e.U. retourniert wird) oder schriftlich mittels Unterschrift des Kunden. Der Kunde bestätigt hiermit, dass das Befüllen des Datums und Eintragen des Namens in das Creloiro- Freigabeformular und das anschließende Retournieren dieses Dokumentes als pdf- File mit einer offiziellen Unterschrift gleichzusetzen ist.

18.18 Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

18.19 Veranschlagte Arbeitsstunden werden von Crelorio e.U., nach bestem Wissen und auf Erfahrungswerten basierend, abgegeben. Dennoch kann Crelorio e.U. keine Garantie dafür übernehmen, dass in den einzelnen Bereichen, die Leistung zu 100 % in der veranschlagten Zeit erbracht werden kann zzgl. 15 %.

18.20 Teilweise ist in den Produkten die Zahl der Änderungen beschränkt und ausgewiesen. Bei Überschreitung und damit verbundenen Kosten o.ä. für den Auftraggeber, wird Crelorio e.U. den Auftraggeber im Voraus informieren und mit ihm abstimmen.

18.21 Gewährleistungsansprüche verjähren, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, grundsätzlich nach 24 Monaten ab Fertigstellung. Crelorio e.U. ist berechtigt nach eigener Wahl nachzubessern, sollten Mängel der Lieferung bekannt sein. Soweit dem Auftraggeber zumutbar, auch mehrmalig.

18.22 Ändert der Auftraggeber selbstständig die Leistungen, wie z.B. Quelltexte der Internetseite, Konstruktionen von Crelorio e.U., etc. erlischt jeder Gewährleistungsanspruch oder Haftungsanspruch für die von Crelorio e.U. erbrachte Leistung.

18.23 Crelorio e.U. übernimmt Gewähr dafür, dass z.B. eine durch Crelorio e.U. produzierte Internetseite im Wesentlichen den Vorgaben des Konzepts entspricht. Eine Haftung für Abweichungen, die Aufgrund technischer Gegebenheiten und uneinheitlicher Standards entstehen, wird jedoch nicht übernommen, da die Darstellung auf verschiedenen Ausgabemedien variieren. Zu solchen Abweichungen kann es insbesondere durch die Bildschirmauflösung, Monitorgröße, Farbeinstellungen des jeweiligen Systems, verschiedene HTML-Versionen, Browser-einstellungen, WebTV, WAP, usw. kommen. Insoweit sind die dem Konzept zugrundeliegende Unterlagen, wie Abbildungen, Grafiken, Zeichnungen etc. nur annähernd maßgeblich.

Crelorio e.U. übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die Nutzung des Auftritts bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können.

18.24 Die Testabstimmungen und Prüfungen werden durch Crelorio e.U. auf einem Monitor mit Auflösung 1920 x 1080 (meistgenutzte Desktop PC’s) sowie auf mobilen Endgeräten mit Auflösung 360×640 / 375×667 (mobile Endgeräte z. B. iPhones mit 4,7“ Display) erstellt. Evtl. Nachbesserungen erfolgen auf diese Auflösungen. Die Funktionalitäten in Browsern werden in Modzilla Firefox, Microsoft Edge und Google Chrome in den jeweiligen gängigen Versionen getestet.

18.25 Speziell für Software und digitale Produkte gilt:

18.25.1 Crelorio e.U. leistet Gewähr dafür, dass von Crelorio e.U. erstellte und/oder vertriebene Software-Produkte für einen Zeitraum von 60 Tagen, vom Zeitpunkt der Installation angerechnet, im Wesentlichen die veröffentlichten Spezifikationen erfüllen, sofern sie vertragsgemäß eingesetzt werden. Der ausschließliche Anspruch des Kunden und Crelorio e.U. alleinige Haftung nach dieser Gewährleistung, besteht darin, dass Crelorio e.U. sich in vernünftiger Weise bemüht, jeden Fehler der Software-Produkte dergestalt zu beseitigen, dass diese im Wesentlichem den vorgenannten Spezifikationen entsprechen. Crelorio e.U. gewährleistet nicht, dass die Nutzung von Software ununterbrochen oder fehlerfrei möglich sein wird oder dass sämtliche Fehler auch behoben werden können.

18.25.2 Crelorio e.U. übernimmt keinerlei Haftung und schließt hiermit ausdrücklich Gewährleistungs- und sonstigen Ansprüche für Software-Produkte oder deren Leistungsfähigkeit aus, die vom Kunden kopiert, geändert oder verändert wurden oder an denen nicht Crelorio e.U., sondern Dritte gewerbliche Schutzrechte besitzen. Für Software-Produkte dritter Anbieter, insbesondere für Standardsoftware, wird jede Gewährleistung oder Haftung ausgeschlossen.

18.25.3 Die vorstehenden Gewährleistungsregelungen sind abschließend und ersetzen, soweit gesetzlich zulässig, sämtliche weitere Gewährleistungen oder Zusicherungen. Jede Haftung von Crelorio e.U. für Schäden und insbesondere für entgangenen Gewinn, wird ausgeschlossen. Crelorio e.U. schließt ausdrücklich eine Gewährleistung oder Haftung für die Marktfähigkeit aus und übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung dafür, dass die Software-Produkte für einen bestimmten Zweck geeignet sind.

18.25.4 Crelorio e.U. leistet Gewähr dafür, dass von Crelorio e.U. erstellte Websites und Webdesigns für den vereinbarten Supportzeitraum (meist 30 oder 60 Tage), vom Zeitpunkt der Veröffentlichung angerechnet, im Wesentlichen die zuvor getroffenen Vereinbarungen erfüllen, sofern sie vertragsgemäß eingesetzt werden. Bei den Pauschalpaketen wird immer ein Supportzeitraum definiert. Wird kein Wartungsvertrag abgeschlossen, so ist der Kunde ab dem Verstreichen dieser Supportzeit selbst für die Erhaltung und Funktion der Website verantwortlich und Crelorio e.U. übernimmt in diesem Fall keine Gewährleistung oder Verantwortung mehr.

19. Schadenersatz und Mangelfolgeschäden

19.1 Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn Crelorio e.U. grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt, diese Einschränkung gilt nicht bei Personenschäden.

19.2 Der Ersatz von Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn wird ausgeschlossen. Der Kunde hat jedenfalls den Schadenseintritt, die Höhe des Schadens und ein Verschulden von Crelorio e.U. zu beweisen.

19.3 Übergebene Anwendungshinweise, insbesondere Wartungsvorschriften und Bedienungsanleitungen sind zu beachten und hat der Kunde im Zweifelsfall die Stellungnahme von Crelorio e.U. einzuholen. Für Mängel und Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Hinweise bzw. der Nichteinholung der Stellungnahme resultieren haftet Crelorio e.U. nicht, ebenso wenig für eigenmächtige Veränderungen am Vertragsgegenstand.

19.4 Wird eine Ware auf Grund von Konstruktionsangaben des Kunden angefertigt, so erstreckt sich die Haftung von Crelorio e.U. nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern darauf, dass die Ausführung gemäß den Angaben des Kunden erfolgte. Die Warnpflicht des § 1168a ABGB wird ausgeschlossen.

20. Haftungsbegrenzung, Produkthaftung und Gefahrenübergang

20.1 Im Allgemeinen besteht die Haftung von Crelorio e.U. im Hinblick auf Produkte, die nach Maßgabe dieser Bestimmungen geliefert werden, sei es auf vertraglicher, deliktischer oder anderer rechtlicher Grundlage, darin, dass die Gewährleistung gemäß Punkt 18 erbracht wird. In keinem Fall haftet Crelorio e.U. gegenüber dem Kunden für andere, indirekte, mittelbare oder Folgeschäden, die sich aus dem Verlust von Daten, einer Nutzungsmöglichkeit oder aus entgangenem Gewinn ergeben oder für Ansprüche im Zusammenhang mit Fehlern an Software-Produkten oder Dokumentation. Die Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten nicht für den Fall grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Handlungen von Crelorio e.U.

20.2 Das Rückgriffsrecht gem. § 12 PHG wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte der Kunde sohin von einem Dritten aufgrund des PHG in Anspruch genommen werden, erwachsen ihm daraus keine Regressansprüche gegen Crelorio e.U.

20.3 Der Kunde ist verpflichtet, jene Personen, denen er die Gebrauchnahme des Vertragsgegenstandes ermöglicht oder an die er diesen weiterveräußert, vollständig über sämtliche Bedienungsanleitungen, Sicherheitsvorschriften und Warnungen vor Betriebsgefahren zu unterrichten und diese Verpflichtung an seine Kunden zu überbinden.

20.4 Wenn der Kunde seinen Pflichten nach Punkt 19.3 nicht nachkommt, verpflichtet er sich Crelorio e.U. schad- und klaglos zu halten.

20.5 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung haftet Crelorio e.U. nicht. Bei Komplexeren Produkten ist stets die Gebrauchsanweisung heranzuziehen. Wird diese nicht befolgt, so übernimmt Crelorio e.U. keinerlei Haftung.

20.6 Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Daten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

20.7 Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

20.8 Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

20.9 Die Organisation und Vergabe von Buchungen an Crelorio e.U., sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die Crelorio e.U. nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein niemand zu den vereinbaren Terminen erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

20.10 Es wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht – und Unfallversicherung abzuschließen. Für Unfälle jeglicher Art übernimmt Crelorio e.U. keine Haftung. Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von außen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Termins die Services nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen.

20.11 Crelorio e.U. übernimmt keine Klärung von Rechten abgebildeter Personen oder Gegenständen, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular gegenüber dem Auftraggeber vorgelegt. Crelorio e.U. werden vom Auftraggeber nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung dieser berechtigt ist und die frei von Rechten Dritter sind.

20.12 Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an Crelorio e.U. übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

20.13 Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

20.14 Der Auftraggeber erklärt, dass er hinsichtlich Crelorio e.U. zu Erstellung von Aufnahmen übergebener Gegenstände, Bildern oder Bildbestandteilen, oder selbst mitgebrachter Modelle, die Klärung sämtlicher in Betracht kommender Rechte für Crelorio e.U. hat und Crelorio e.U. insoweit von Ansprüchen von Dritter Seite freihalten wird.

20.15 Der Erwerb von Nutzungsrechten über das Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Auftraggeber.

21. Reklamationen

21.1 Mängelrügen des Auftraggebers müssen nach Erhalt der Ware schriftlich per E-Mail an email@creloiro.com erfolgen und spätestens 5 Werktage (Mo. – Fr.) nach Übergabe bei Crelorio e.U. eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten Bilder als Vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

21.2 Crelorio e.U. wird nach eigener Wahl unentgeltlich die Vertragsprodukte oder Teile davon nachbessern oder neu liefern, die aufgrund eines innerhalb der Gewährleistungsfrist liegenden Umstandes, insbesondere wegen Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, mangelnder Ausführung bzw. Herstellung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde.

21.3 Bemängeltes Bildmaterial ist vollumfänglich an Crelorio e.U. zurückzusenden. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Auftraggeber.

21.4 Sofern keine fristgemäße Mängelrüge stattgefunden hat, sind Nachbesserungen aller Art ausgeschlossen. Mit Übergabe der Bilddaten an den Auftraggeber erlischt für den Fotografen die Aufbewahrungspflicht. Eine Archivierung von Daten durch Crelorio e.U. bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

21.5 Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Crelorio e.U. bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

22.Zurückbehaltungsrecht
Es gelten die §§ 369 ff UGB.

23. Kostenvoranschlag

23.1 Kostenvoranschläge und sonstige für deren Erstellung notwendigen Leistungen und Auslagen (z.B.: Reisen und Demontagearbeiten) sind entgeltlich und nicht im Preis inkludiert.

23.2 Von Crelorio e.U. erstellte Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

23.3 Sollte im Laufe der Vertragserfüllung die Ausführung zusätzlicher Arbeiten notwendig werden, so darf der unverbindliche Kostenvoranschlag um bis zu 20% überschritten werden, ohne dass dem Kunden ein Rücktrittsrecht gem. § 1170a Abs 2 ABGB zu kommt.

24. Aufrechnungs- und Abtretungsverbot

24.1 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur in Ansehung von durch Crelorio e.U. ausdrücklich schriftlich anerkannter Gegenforderung zu bzw. gegen solche Forderungen über die der Kunde einen rechtskräftigen gerichtlichen Titel gegen Crelorio e.U. erwirkt hat.

24.2 Der Kunde darf Forderungen gegen Crelorio e.U. nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung Dritten abtreten.

25. Insolvenz des Kunden

25.1 Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist Crelorio e.U. unabhängig von den sonst getroffenen Vereinbarungen (z.B.: Auftragsbestätigung, Zahlungsbedingungen) berechtigt, nach Wahl die Erbringung der Leistungen von der Vorauszahlung oder Sicherstellung des vereinbarten Entgeltes abhängig zu machen.

25.2 Eine geforderte Sicherstellung hat durch Bargeld oder abstrakte Bankgarantie zu erfolgen. Eine geforderte Vorauszahlung oder Sicherstellung ist binnen 8 Tagen zu leisten, widrigenfalls der Kunde in Verzug gerät und Crelorio e.U. ohne weitere Nachfristsetzung zum Vertragsrücktritt berechtigt ist. Die Kosten der Vorauszahlung bzw. Sicherstellung trägt der Kunde.

26. Spezielle Geschäftsbedingungen Webdesign und Webseiten

26.1 Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte

26.1.1 Der Kunde stellt Creloiro e.U. von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Crelorio e.U. übernimmt keine Haftung für die Inhalte der zur Verfügung gestellten Materialien, es wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber die überlassenen Materialien auf ihre Inhaltliche Korrektheit sorgfältig prüft.

26.1.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bezüglich von Crelorio e.U. zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und oder Veränderung dieser Daten verfügen. Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – an uns sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. Crelorio e.U. haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten. Eine Nutzung der Leistungen von Crelorio e.U. für rechtlich unzulässige Inhalte ist dem Auftraggeber untersagt. Aufgrund der knappen Preiskalkulation ist es nicht möglich, dass wir eine eingehende Einzelprüfung für den Fall vornehmen, ob Ansprüche Dritter berechtigt bzw. unberechtigt sind. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen könnten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Dennoch behält sich Crelorio e.U. das Recht vor, die Übernahme solcher Daten oder Informationen in Inhalte zu übernehmen, sollten diese bedenklich erscheinen.

26.1.3 Ansprüche der Urheber gehen zu Lasten des Auftraggebers.

26.2 Steuern und Gebühren

Crelorio e.U. ist nicht verantwortlich für Steuern oder Gebühren, die im Zusammenhang mit jeglicher Nutzung der Leistungen, wie z.B. einer Internetseite, entstehen. Der Auftraggeber tritt in diese Verpflichtung ein.

26.3 Gesetzmäßige Nutzung

(1) Die Leistungen von Crelorio e.U. dürfen durch den Kunden nur im Rahmen der geltenden Gesetze genutzt werden. Die Übertragung von Material, das Gesetze verletzt, ist untersagt. Der Auftraggeber ist für den Inhalt einer Internetseite selbst verantwortlich.

(2) Die durch den Kunden vorgelegten Unterlagen werden durch die Firma Crelorio e.U. nicht in rechtlicher Hinsicht überprüft. Es erfolgt ausdrücklich keine Rechtsberatung.

26.4 Leistungsbeschreibung Konzepterstellung, Widerspruch

26.4.1Crelorio e.U. Dienstleistungen umfassen die Entwicklung und Einrichtung von Internetseiten für einen Auftritt des Kunden im World-Wide-Web sowie weitere mit dem Kunden in der Leistungsbeschreibung vereinbarten, mit der Webseitenerstellung im Zusammenhang stehende und fördernde Tätigkeiten.

26.4.2 Crelorio e.U. erstellt hierfür ein Konzept, welches sich an dem Erscheinungsbild und dem Gesamteindruck des Unternehmens orientiert und das dem Kunden zur Zustimmung vorgelegt wird. Die Erstellung des Grundkonzepts beinhaltet ein Basis-Layout und ein Navigationssystem. Nach der Abnahme durch den Kunden wird auf der Grundlage des Konzeptes die Seite bzw. der Internetauftritt erstellt.

26.4.3 Der Kunde hat bei der Erstellung des Konzeptes insoweit mitzuwirken, als dass er die notwendigen Informationen, Bilder, Texte und Grafiken zu erbringen hat, sofern diese nach Vereinbarung nicht von Crelorio e.U. gestellt werden. Der Kunde hat Crelorio e.U. die Daten per Crelorio Upload- Link oder per E-Mail in dem von Crelorio e.U. gefordertem Datei-Format zur Verfügung zu stellen.

26.4.4 Der Umfang des Internetauftrittes ist je nach Angebotspaket gemäß der Kundeninformation auf eine bestimmte Seitenanzahl begrenzt. Die Länge und der Umfang der im Angebot enthaltenen Einzelseiten entspricht dabei jeweils pro Seite einer Länge von max. 800 Wörter mit jeweils 6 Bildern. Als eine Seite zählen des Weiteren die im Kundenangebot etwa auf der Homepage www.crelorio.com angegebenen Sonderfunktionen. Sollten pro Seite mehr als die genannten Inhalte eingebunden werden, rechnet Crelorio e.U. diesen Sonderaufwand mit dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand (nach vorheriger Rücksprache) ab.

26.4.5 In dem berechneten Entgelt sind ausschließlich die in der separaten Leistungsbeschreibung vereinbarten Leistungen enthalten. Alle Leistungen und / oder Änderungswünsche, welche von der Leistungsbeschreibung abweichen, werden gesondert in Rechnung gestellt (z.B. weitere, über die in der Leistungsbeschreibung hinausgehende Anzahl an Design- oder Layout Entwürfe etc.). Hat Crelorio e.U. bereits mit der Erbringung der Leistung des Web Designs angefangen oder diese voll erbracht und widerspricht der Kunde in diesem Zeitpunkt dem Entwurf, ist er zur Zahlung der angefallenen Kosten verpflichtet.

26.4.6 Services sind als Dienstleistungen wie z.B. Erstellung von Designs, Fotos, Videos, Musik, Texte bzw. allgemeinen Content oder Theme- Anpassungen zu verstehen und von Support zu unterscheiden. Im Support werden Ihnen allgemeine Fragen zu Ihrer Webseite beantwortet und technische Probleme bezüglich Funktion der Webseite werden analysiert. Je nach Aufwand oder Problemursache wird die Arbeitszeit gesondert verrechnet, falls nicht im Wartungsumfang abgedeckt. Nach Implementierungen neuer Webseiten beinhaltet der Support auch kurze Einschulungen. Bei den Pauschalangeboten ist oft ein Support für einen gewissen Anfangszeitraum inkludiert. Dieser dient dem Kunden für Rückfragen bei Erstverwendung der Webseite.

26.4.7 Alle offiziellen Angebote sind der Webseite www.crelorio.com zu entnehmen oder erfolgen schriftlich per E-Mail, wobei sich Crelorio e.U. das Recht vorbehält Angebote jederzeit zurückzuziehen oder bei Tippfehlern bzw. ungewollten Informationen auf der Webseite diese zu korrigieren und mit neuem Preis anzubieten. Jedes neue Angebot ersetzt ein älter datiertes Angebot.

26.5 Erstellung und Testen von Webseiten

26.5.1 Die Erstellung der Webseiten erfolgt durch Creloiro e.U. nach den Wünschen des Kunden, die während des Vertragsverhältnisses jederzeit mit den evtl. entsprechenden Aufpreisen geändert werden können. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, übernehmen wir keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Homepage (z.B. auf einem Datenträger) davon zu überzeugen, dass die von Crelorio e.U. gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren. Crelorio e.U. übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt.

26.5.2 Crelorio e.U. prüft die erstellten Internetseiten ausschließlich auf Funktionalität und Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung, Crelorio e.U. prüft nicht, ob verwendetes Material frei von Rechten Dritter ist.

26.6 Speicherplatz und Domainnamen

26.6.1 Crelorio e.U. garantiert nicht die Verfügbarkeit bestimmter Domainnamen und schließt eine Haftung für die zeitweise Nichterreichbarkeit der gehosteten Domain aus. Crelorio e.U. haftet nicht für das Überschreiten des, mit dem Hoster vereinbarten Traffic.

26.6.2 Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl des Domainnamens allein verantwortlich ist. Der Kunde stellt Crelorio e.U. aus allen Forderungen und Ansprüchen frei.

26.7 Änderungsvorbehalt

Änderungen, die sich als technisch nötig erweisen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers als zumutbar gelten, bleiben Crelorio e.U. vorbehalten. Zu Teilleistungen ist Crelorio e.U. berechtigt, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Die Archivierung von Daten, Zwischenergebnissen etc. ist die Sache des Auftraggebers.

26.8 Übertragung der Daten auf den Server

26.8.1 Crelorio e.U. haftet, sofern beauftragt, dafür, dass die Daten des Kunden ordnungsgemäß auf den Server unserer Hosting- Partner übertragen werden. Davon muss sich der Kunde nach Abschluss des Auftrags überzeugen.

26.8.2 Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch Crelorio e.U. ausgeschlossen. Falls der Kunde bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und / oder einen Online-Zugang bei einem anderen Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. Crelorio e.U. ist nicht für eine unerlaubte Nutzung verantwortlich zu machen. Crelorio e.U. arbeitet ausschließlich mit den Hosting- Partnern von Crelorio e.U. zusammen. In Ausnahmefällen können WordPressaufträge auf anderen Servern angenommen werden, wobei immer stets ein Hosting Anbieter Wechsel zu erwirken ist. Diverse Aufträge dieser Art müssen vertraglich bzw. schriftlich per E- Mail festgehalten werden.

26.9 Wartung von Internetseiten

26.9.1 Wird vom Kunden ein Wartungsvertrag/Betreuungsvertrag mit Tauglichkeitsprüfung mit Crelorio e.U. abgeschlossen, ist Crelorio e.U. dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Der Kunde ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden.

26.9.2 Konditionen und Leistungen für Wartungsverträge werden individuell in einem separaten Wartungsvertrag vereinbart.

26.10 Abnahme und Vertragsrücktritt

26.10.1 Durch die schriftliche Genehmigung bzw. durch das Bestätigen des elektronischen Crelorio- Freigabeformulars per E-Mail erfolgt die Abnahme des Konzeptes durch den Kunden. Crelorio e.U. ist berechtigt, dem Kunden Bestandteile der Web-Seite zur Teilabnahme vorzulegen. Dies kann auch durch die Zusendung eines Links, der den Status darstellt, erfolgen. Der Kunde ist zur Abnahme der Webseite verpflichtet, sofern die Webseite der vertraglichen Leistungsbeschreibung entspricht.

26.10.2 Bei Ausbleiben einer schriftlichen Genehmigung oder eines Freigabeformulares erfolgt die Annahme automatisch nach Ablauf von 14 Tagen.

26.10.3 Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt der Auftraggeber die fertiggestellte Webseite nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist Crelorio e.U. berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann Crelorio e.U. 75% des dem Auftrag zugrunde liegenden Kaufpreises gegenüber dem Kunden einfordern. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, Crelorio e.U. einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

26.10.4 Kündigungen durch den Auftraggeber können nur aus wichtigem Grund erfolgen.

26.10.5 Im Fall von höherer Gewalt kann der Kunde keinen Verzugsschaden, bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, sondern vereinbart eine ausreichende Nachfrist.

26.11 Vertragsdauer

Vertragsdauer ist die durch den Kunden und Crelorio e.U. vereinbarte Laufzeit des Vertrages.

26.12 Suchmaschinen

26.12.1 Crelorio e.U. bietet bei bestimmten Paketen die Anmeldung der Internet-Seiten in entsprechende Suchmaschine und Web-Kataloge. Eine Garantie von Seiten Crelorio e.U. hinsichtlich der Aufnahme, der Positionierung sowie dem Zeitpunkt der Aufnahme der Internet-Präsenz in den Suchmaschinen kann nicht übernommen werden.

26.12.2 Über eine Aufnahme, die Positionierung sowie dem Zeitpunkt der Aufnahme entscheidet alleinig der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine. Die Aufnahme von redaktionell geführten Suchdiensten kann bis zu 14 Wochen dauern. Die Zahlung der Vergütung bleibt davon unberührt.

26.12.3 Da Suchmaschinen nicht automatisch alle Websites aufnehmen, ist eine erfolgreiche Anmeldung der Website bei jeder kontaktierten Suchmaschine nicht garantiert. Es gelten hier die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen der einzelnen Suchmaschinen. Auch die dauerhafte Aufnahme bei der jeweiligen Suchmaschine kann nicht garantiert werden.

26.12.4 Dem Kunden ist bewusst, dass er mit jeder Anmeldung in einer Suchmaschine ein individuelles Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Betreibern der Suchmaschine eingeht. Der Kunde autorisiert Crelorio e.U. für den Kunden dieses Vertragsverhältnis zu schließen.

26.13 Hochladen von Inhalten im Internet

26.13.1 Crelorio e.U. legt dem Kunden die Inhalte zur Abnahme vor, erst nach der Abnahme und Einverständnis werden die Inhalte öffentlich im Internet zugänglich gemacht. Die urheberrechtliche Verantwortung, die im Auftrag erstellten und publizierten Inhalte, obliegt allein dem Auftraggeber. Der Kunde stellt Crelorio e.U. für Forderungen gegenüber Dritten frei.

26.14 Viren / Hacker

26.14.1 Crelorio e.U. prüft die übergebenen Daten an den Auftraggeber auf Viren, dabei wird die großmöglichste Sorgfalt angewendet, dennoch obliegt dem Auftraggeber stets die Pflicht zu eigener und vorheriger Prüfung und Datensicherung auf seinen Datenträgern.

26.14.2 Für einen Virenbefall auf Datenträgern, Computern etc. des Kunden oder Dritten, insbesondere dadurch evtl. entstehende Schäden und Folgeschäden wird jede Haftung ausgeschlossen.

26.14.3 Crelorio e.U. kann keine Haftung für Hackerangriffe und Schäden übernehmen. Die Arbeiten werden nach bestem Gewissen ausgeführt, dennoch ist es ausgeschlossen, Angriffe von außen grundsätzlich auszuschließen. Der Auftraggeber ist darüber informiert und stellt Crelorio e.U. dahingehend frei.

26.15 Empfang und Versand von E-Mails

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Crelorio e.U. und dessen Kooperationspartner, an seine Emailadresse, zur Information im zumutbaren Umfang versenden. Zur Unterscheidung solcher Emails sind diese auf geeignete Weise gekennzeichnet.

26.16 Technische Beratung

Eine technische Beratung ist ausschließlich gegeben, wenn ein Wartungspaket gekauft wurde oder der Kunde soeben eine neue Webseite erworben hat und sich noch im Anfangs- Support der Pauschalpakete befindet. Crelorio e.U. behält sich das Recht vor alle anderen Beratungen in Rechnung zu stellen. Technische Beratungen und Support finden über Videochat, telefonisch oder per Mail statt.

26.17 Datenschutz

26.17.1 Crelorio e.U. weist darauf hin, dass gem. BDSG personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und ggf. an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister von Crelorio e.U. im notwendigen Umfange weitergeleitet werden. Crelorio e.U. ist berechtigt, zur Abrechnung relevante Daten dauerhaft zu speichern.

26.17.2 Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

26.18 Haftungsausschluss

26.18.1 Crelorio e.U. haftet nur für Schäden, die von Crelorio e.U., ihren gesetzlichen Vertretern oder einem Ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig und vorsätzlich verursacht worden sind, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. zzgl. typische Schäden.

26.18.2 Zudem haftet Crelorio e.U. nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Crelorio e.U. liegen. Crelorio e.U. übernimmt keine Haftung bei Störungen des Internet, bei Ausfall von technischen Systemen und bei Schäden, die durch Dritte entstehen. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche wegen mangelhafter Leistung müssen innerhalb von sechs Monaten nach Abnahme der Vertragsleistung geltend gemacht werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden haftet Crelorio e.U. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung wird nicht übernommen. Bei Änderungen, z.B. an einer Internetseite, durch den Kunden oder durch Dritte erlischt jeglicher Gewährleistungs- und Haftungsanspruch.

26.18.3 Es wird durch Crelorio e.U. keine Garantie dafür übernommen, dass der Server für einen bestimmten Dienst oder für eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist.

26.18.4 Crelorio e.U. übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch Datenüberspielung verursacht werden oder wurden. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Crelorio e.U. übernimmt keine Haftung dafür, wenn fehlerhafte Arbeitsergebnisse weiterverarbeitet werden (wie z.B. Reproduktion, Druck, Vervielfältigung), selbst wenn vom Auftraggeber Schadensersatz von dritter Stelle verlangt wird.

26.18.5 Ein Wiederverkauf, der von Creloiro e.U. erbrachten Leistungen, ist ohne vorherige Zustimmung von Crelorio e.U. nicht gestattet, dies betrifft auch Teilleistungen.

26.19 Formate

26.19.1 Lieferungen von Dateien an Crelorio e.U., sind in folgenden Formaten zu liefern: Bilddateien in .jpg, .png (bei transparenten Bildern) oder hochauflösend; Logo in vektrosierter Form (.svg); Textdateien in .doc oder .txt; Sounddateien in .mp3; Filmdateien in .avi; Animationen in .fla. In diesen Formaten erkennt Creloiro e.U. die Dateien als Lieferungen im Sinne der Produkte mit Kundenlieferungen an. Es sind die gängigen, aktuellen Versionen gemeint.

26.19.2 Für alle nicht aufgeführten Dateiarten besteht durch Crelorio e.U. keine Annahmepflicht. Die Lieferung in dieser Qualität durch den Kunden ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Lieferung durch Crelorio e.U.

26.19.3 Lieferungen des Kunden in Printmedien werden durch Crelorio e.U. nur bis maximal A4 gescannt; eine größere Fläche kann nicht verarbeitet werden. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass hierbei Qualitätsverluste entstehen können.

26.20 Programmierung

Die angebotenen Leistungen von Crelorio e.U. werden je nach Projekt mit dem Programm von WordPress und Elementor sowie unter Zuhilfenahme diverserer Webdesign Tools wie Gimp, Inkscape, und weiterer Grafik- und Programmiertools umgesetzt. Der Kunde erkennt dies an und ist einverstanden, dass die Leistungen sich darauf beziehen, was diese Programme leisten können. Weitergehende Leistungen sind nicht Bestandteil eines Vertrages.

26.21 Impressum und Datenschutz

26.21.1 Crelorio e.U. bindet rechtlich relevante Informationen wie Impressum und Datenschutz auf der Webseite des Kunden ein. Das Impressum enthält den Namen, Adresse, Amtsnummern sowie den Inhaltsverantwortlichen des Auftraggebers. Zudem ist Crelorio e.U. ermächtigt Ihre eigenen Kontaktdaten einzubauen.

26.21.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Inhalte in rechtssicherer Form zu liefern bzw. zu prüfen, ggfls. rechtlich und inhaltlich zu aktualisieren und stellt Crelorio e.U. von der Haftung frei.

26.22 Übersetzungen

Evtl. Übersetzungsleistungen werden von Crelorio e.U. grundsätzlich extern vergeben. Insoweit tritt Crelorio e.U. lediglich als Vermittler auf. Der Auftraggeber ist darüber informiert und stimmt diesem zu. Der Auftraggeber stellt Crelorio e.U. von der Haftung für diese Leistung frei.

26.23 Mitwirkungspflicht des Kunden

26.23.1 Der Kunde unterstützt Crelorio e.U. bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen bzgl. der Zugänge zum Kundenserver (Hosting-Zugangsdaten, FTP Zugangsdaten, Passwörter zu dritten Anbietern wie Google etc.), Lieferung von Datenmaterial bzgl. auf der Webseite zu verwendende Texte, Bilder, Musik und Videodateien sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird Crelorio e.U. hinsichtlich eventueller der von Crelorio e.U. zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

26.23.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen, soweit die Produkte dies benötigen.

26.23.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Crelorio e.U. im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese umgehend, auf Anforderung und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format per Crelorio- Uploadlink zur Verfügung zu stellen.

26.23.4 Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass Crelorio e.U. die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

26.23.5 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor. Liefert der Kunde innerhalb von 6 Wochen nach Auftragserteilung nicht alle erforderlichen Daten und Unterlagen, welche zur Fertigstellung der Webseite erforderlich sind oder kommt der Kunde seiner Abnahmeverpflichtung entstandener Werke nicht in diesem Zeitraum nach, ist Crelorio e.U. berechtigt, den Auftrag vollständig abzurechnen, damit verplante Kapazitäten nicht länger gebunden werden. Crelorio e.U. garantiert dem Kunden in diesem Falle die Fertigstellung des Auftrages innerhalb von 12 Monaten nach Auftragserteilung. Sollte der Kunde auch 12 Monate nach Auftragserteilung keine vollständigen Daten geliefert haben oder die Abnahme der Webseite verschleppen, gilt der Auftrag seitens Crelorio e.U. als erfüllt.

26.24 Leistungsumfang, Korrekturschleifen & Mehraufwand

Im Rahmen von Pauschalangeboten erstellt Crelorio e.U. für den Kunden jeweils einen ausgereiften Designentwurf (inkl. Entwurf für die Startseite und eine exemplarische Unterseite) inkl. zwei maliger Korrekturschleife (erste Korrekturschleife für Änderungen am Design & Layout, die zweite Korrekturschleife für inhaltliche Änderungswünsche). Weitere zusätzliche Entwürfe werden gesondert in Rechnung gestellt. Ergeben sich im Rahmen des Auftrages Arbeiten, die nicht im Leistungsumfang des gebuchten Auftrags enthalten sind, z. B. durch die Erweiterung des Seitenumfangs oder gewünschter Sonderfunktionalitäten, werden diese gesondert abgerechnet. Als verbindliche Auftragserteilung gilt hierbei das Übersenden der Daten des Kunden per Mail und die Annahme und Durchführung der Arbeiten seitens Crelorio e.U.

26.25 Sonstiges (E- Mail-Sicherungen, temporärer Ausfall bei Domainumzug, Content Management, Kompatibilität, Suchmaschinenplatzierung, Datenschutzhinweis, verwendetes CMS und Framework)

26.25.1 Der Kunde ist verantwortlich, eine Sicherung seiner Email-Postfächer anzulegen, insbesondere wenn die Domain zu einem anderen Provider umgezogen wird. Crelorio e.U. weist darauf hin, dass bei einem Domainumzug Emails verloren gehen können, wenn diese nicht physisch auf der Hardware des Kunden gespeichert sind.

26.25.2 Bei Domainumzug ist ein temporärer Ausfall der Internetseite von einigen Stunden oder wenigen Tagen möglich. Haftungsansprüche gegenüber Crelorio e.U. durch Ausfälle der Internetseite oder verbundener Systeme aufgrund eines umzugsbedingten oder technischen Ausfalls (beim Provider oder durch Hackerangriffe von außen), können nicht geltend gemacht werden.

26.25.3 Durch Zahlung der Webseite bestätigt der Kunde die vollständige Prüfung der vertragsgemäßen Leistungserfüllung seitens Crelorio e.U. Mit erfolgter Zahlung erfolgt somit die Abnahme seitens des Kunden ohne weitere Ansprüche auf kostenlose Korrekturschleifen oder Nacharbeiten.

26.25.4 Crelorio e.U. erstellt Webseiten kompatibel für moderne Webbrowser, hierzu gehören Safari, Chrome, Opera, Firefox, MS Edge

26.25.5 Im Falle einer einmaligen Suchmaschinenoptimierung werden keine Google Platzierungen garantiert, da bereits einmalige Algorithmus Änderungen seitens der Suchmaschinen die Faktoren für eine Platzierung gravierend ändern können und die Webseite angepasst werden muss.

26.25.6 Wir weisen darauf hin, dass im Zuge der neuen Datenschutzgrundverordnung DSGVO auf Ihrer Webseite zwingend eine Datenschutzerklärung sowie ein vollständiges Impressum von Ihnen geliefert und eingebunden werden muss. Des Weiteren muss gemäß BGH-Urteil ein erweiterter Cookie-Banner mit aktiver Unterdrückung von Drittanbieter-Cookies bis zur aktiven Zustimmung des Besuchers angeboten werden. Die DSGVO- Dienstleistung von Crelorio e.U. ersetzt keine Rechtsberatung. Diese zeigt datenschutzrelevante Punkte der Webseite auf und gibt Handlungsempfehlungen. Rechtssicherheit kann und darf nur ein Anwalt garantieren. Für Rechtsberatungen arbeiten wir mit Partner- Rechtsanwaltskanzleien zusammen, die Sie bei allen Fragen bestmöglich unterstützen können. Wird eine Rechtsberatung dazugebucht, so wird diese extern vergeben und separat verrechnet.

26.25.7 relorio e.U. realisiert Webseiten mit einer Kombination aus dem WordPress und Elementor. Dies ermöglicht unseren Kunden auch ohne Programmierkenntnisse einfache Text- & Bildänderungen im Rahmen des sogenannten “Builders” selbst vornehmen zu können. Dieser modulare Aufbau im Rahmen eines Drag und Drop Systems beinhaltet bereits Designvorlagen innerhalb einer Layout- und Template-Bibliothek, die dem Kunden die eigenständige Erweiterung der Webseite ermöglichen sollen. Crelorio e.U. erstellt jede Webseite entweder nach individueller, vom Kunden bestätigter Designvorlage oder manuell in Handarbeit auf Basis der Kundenwünsche innerhalb des beschriebenen Systems. Dies bedingt, dass neben individuellen, kreativen und programmiertechnischen Arbeitsschritten auch das zugrundeliegende Werkzeugset mit den entsprechenden Builder-Bausteinen von Elementor zum Einsatz kommt. Es können komplette Template-Entwürfe von Crelorio e.U. für die Fertigstellung der Webseite herangezogen werden.

27. Spezielle Geschäftsbedingungen – Arbeitsvermittlung (NetwÖrks)

27.1 Geltungsbereich

NetwÖrks wurde im April 2023 ins Leben gerufen, bezeichnet die Dienstleistung Arbeitsvermittlung der Firma Crelorio e.U. und ist somit eine Untergruppe von Crelorio e.U. Alle Verträge betreffend NetwÖrks, werden mit Crelorio e.U. geschlossen. Im Punkt 27 wird folglich Crelorio e.U. als NetwÖrks bezeichnet. NetwÖrks erbringt Personaldienstleistungen und vermittelt qualifizierte Fach- und Führungskräfte im Auftrag eines personalsuchenden Unternehmens (im Folgenden: Kunde). Verträge zwischen NetwÖrks und dem Kunden entstehen durch schriftliche Angebotsannahme durch den Kunden. NetwÖrks behält sich vor, Aufträge ohne Begründung abzulehnen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle Aufträge während der gesamten Laufzeit der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und NetwÖrks, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Vorrangig gelten abweichende Bestimmungen in mit dem Kunden getroffenen Auftragsvereinbarungen (im Folgenden „Vertrag“). Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Werden einzelne Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraglich verändert, bleiben die anderen Punkte der AGB davon unberührt und behalten weiter Gültigkeit. Änderungen der AGB erlangen Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen des Kunden zu NetwÖrks mit Beginn desjenigen Monats, der der entsprechenden Information an den Kunden folgt, sofern nicht ein schriftlicher Widerspruch des Kunden innerhalb von 14 Tagen bei NetwÖrks eintrifft.

27.2 Leistungen von NetwÖrks

NetwÖrks unterstützt den Kunden bei der Besetzung von Positionen für Fach- und Führungskräfte (im Folgenden: ”Kandidaten”) und rekrutiert hierfür geeignete, dem gemeinsam ermittelten Anforderungsprofil entsprechende Kandidaten. NetwÖrks stellt dem Kunden gezielt selektierte Bewerberprofile zur Verfügung, welche den vom Kunden benannten Kriterien bestmöglich entsprechen. Weiterhin wird NetwÖrks den Kunden über die Gehaltsvorstellungen und die zeitliche Verfügbarkeit des Kandidaten informieren und eine subjektive Einschätzung der Persönlichkeit des Kandidaten geben. Auf Wunsch können auch Zeugnisse und/oder Referenzgeber der Kandidaten ergänzt werden. NetwÖrks übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der in den Kandidatenprofilen hinterlegten Angaben.

27.3 Leistungen bzw. Pflichten des Kunden

Der Kunde wird NetwÖrks alle Informationen/Unterlagen zur Verfügung stellen, die für eine erfolgreiche Besetzung der Kundenvakanzen notwendig sind, insbesondere solche Informationen, die NetwÖrks im Prozess mit den Kandidaten diesem gegenüber offenlegen darf (bspw. PR/Media Kit, Stellenbeschreibungen, Budgets/Gehaltslevel, Arbeitgeber-Portraits etc.). Gleichermaßen wird der Kunde NetwÖrks über alle Punkte informieren, die keinesfalls offengelegt werden dürfen. Der Kunde informiert NetwÖrks über die mit ihm verbundenen Unternehmen, dessen Mitarbeiter nicht als Kandidaten vorgeschlagen werden dürfen. Der Kunde wird NetwÖrks innerhalb von 3 Werktagen ein qualifiziertes Feedback zu den vorgeschlagenen Kandidatenprofilen geben. Die abschließende Prüfung und Eignung der Kandidaten insbesondere die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen obliegt dem Kunden. Ist dem Kunden ein präsentierter Bewerber vorbekannt, so hat er dies unverzüglich anzuzeigen und NetwÖrks wird keine weiteren Leistungen bzgl. dieses Kandidaten erbringen, außer auf ausdrücklichen Wunsch des Kundens. Wenn eine offene Stelle über andere Quellen besetzt oder gestrichen wurde, ist der Kunde verpflichtet, dies innerhalb von 3 Werktagen an NetwÖrks zu melden. Bei einer erfolgreichen Vermittlung wird der Kunde NetwÖrks ohne Verzögerung informieren sobald ein vorgeschlagener Kandidat einen Dienst- oder Arbeitsvertrag mit dem Kunden unterzeichnet. Er wird NetwÖrks alle relevanten Dokumente per E-Mail für die Berechnung der Höhe des Honoraranspruchs zur Verfügung stellen. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Rechtsform, der Anschrift und der Rechnungsstellung teilt der Kunde NetwÖrks umgehend schriftlich mit.

27.3.1 Ansprechpartner und Datenschutz: Der Kunde garantiert, dass seine Mitarbeiter als Ansprechpartner von NetwÖrks über die NetwÖrks-Datenschutzerklärung informiert wurden und mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragserfüllung mit NetwÖrks (Jobvermittlung) einverstanden sind. Der Kunde hält NetwÖrks hierzu schad- und klaglos.

27.3.2 Nutzung als Referenz: NetwÖrks darf den Kunden namentlich und mit seinem Logo als Referenz benennen.

27.4 Vertraulichkeit

NetwÖrks ist laut Bundesdatenschutzgesetz und vertraglich auf das Datengeheimnis und damit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine Weitergabe kundenbezogener Daten und Informationen findet nicht statt, soweit nicht zur Erfüllung ihres Auftrags notwendig und abgestimmt. NetwÖrks garantiert seinen Kunden absolute Vertraulichkeit. Über Informationen, die eine Vertragspartei von der anderen im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erfährt oder zur Kenntnis nimmt, ist grundsätzlich Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Diese Verpflichtung endet nicht mit der Beendigung des Vertrages. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber NetwÖrks und im Interesse des Kandidaten zur vertraulichen Behandlung der überlassenen Kandidatenprofile. Der Kunde sichert zu, die ihm überlassenen Profile und Unterlagen nicht an Dritte oder nicht mit den vertragsgegenständlichen Leistungen befasste Mitarbeiter des Kunden weiterzugeben bzw. zugänglich zu machen. Die direkte Kontaktaufnahme zu den von NetwÖrks präsentierten Bewerbern sowie deren Referenzgebern darf ausschließlich nach vorangegangener Freigabe durch NetwÖrks erfolgen. Der Kunde wird NetwÖrks von jeglichen Ansprüchen und Forderungen der Kandidaten oder Dritter, die im Zusammenhang mit etwaigen Verletzungen von datenschutzrechtlichen Bestimmungen seitens des Kunden gegen NetwÖrks entstehen oder geltend gemacht werden, vollumfänglich freistellen.

27.5 Honorare

Der Kunde verpflichtet sich im Falle einer erfolgreichen Vermittlung eines seitens NetwÖrks vorgestellten Bewerbers zur Zahlung der individualvertraglich vereinbarten Vergütung. Alle Honorare sind zahlbar zzgl. der gesetzlichen USt. Der Honoraranspruch entsteht, sobald ein Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung durch NetwÖrks vom Kunden per Dienst- oder Arbeitsvertrag eingestellt wird und wird mit Vertragsschluss zwischen Kunde und Kandidat umgehend fällig. Dieser Anspruch bleibt auch dann bestehen, sollte in der Zwischenzeit der Vertrag zwischen Kunde und NetwÖrks gekündigt werden. Der Honoraranspruch von NetwÖrks entsteht gleichermaßen, wenn ein Dienst- oder Arbeitsvertrag für eine andere als die beauftragte Position geschlossen worden ist. Hier gilt jeweils das doppelte Monatsgehalt der mit dem Kandidaten besetzen Stelle als Honorarhöhe. Die im Zuge der Vermittlung entstehenden Reisekosten der Kandidaten werden entsprechend durch den Kunden getragen. Hierzu wird der Kunde NetwÖrks zu Beginn der Zusammenarbeit über die geltende Reisekostenvereinbarung für Bewerber informieren. Sollte ein anderer Personalvermittler bzw. eine Personalberatung den gleichen Kandidaten dem Kunden vorschlagen wie NetwÖrks, erhält der Dienstleister Honoraranspruch, der den Kandidaten nachweislich zuerst auf den Kunden angesprochen hat.

27.6 Garantie

Für den Fall, dass die/der von NetwÖrks empfohlene ArbeitnehmerIn innerhalb der vereinbarten Garantielaufzeit von einem Jahr ab Anstellungsdatum das Dienstverhältnis löst, wird die Suchprozedur einmalig wiederholt, sofern ein schriftlicher Auftrag per E-Mail vom Auftraggeber für eine erneute Suche erfolgt. In diesem Fall wird als Honorar nur ein Bruttomonatsgehalt der zu besetzenden Stelle verrechnet. Sollte infolge von in der Sphäre des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin gelegener Gründe, insbesondere aufgrund

– einer Strukturänderung im Unternehmen der Auftraggeberin/des Auftraggebers,
– einer internen Besetzung der über NetwÖrks ausgeschriebenen Position,
– einer ungeklärten Entscheidungskompetenz im Innenverhältnis der Auftraggeberin/des Auftraggebers, keine erfolgreiche Besetzung für eine beauftragte Position erfolgen können bzw. das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten drei Monate aufgelöst werden, so gilt der Vertrag von NetwÖrks als erfüllt und haftet die/der AuftraggeberIn NetwÖrks für das Erfüllungsinteresse bzw. trägt die/der AuftraggeberIn die Preisgefahr. Für einen solchen Fall wird die NetwÖrks Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.

27.7 Abnahme und Vertragsrücktritt

27.7.1 Der Auftrag gilt als erfüllt, wenn der Kandidat eine Probezeit von 3 Monaten überstanden hat und nicht aus dem Unternehmen ausscheidet.

27.7.2 Ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag, während die Beauftragung für die Suche eines Kandidaten bereits begonnen hat, ist nur innerhalb der ersten vier Werktage möglich. Im Falle des Abnahmeverzuges ist NetwÖrks berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann NetwÖrks 75% des dem Auftrag zugrunde liegenden Honorars gegenüber dem Kunden einfordern.

27.7.3 Im Fall von höherer Gewalt kann der Kunde keinen Verzugsschaden, bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, sondern vereinbart eine ausreichende Nachfrist.

27.8 Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind prompt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dasselbe gilt für etwaige externe Kosten und Vorleistungen, z.B. Reisekosten. Bei Kontingentaufträgen sind 50 % der Gesamtauftragssumme spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung zur Zahlung fällig. Der Restbetrag wird jeweils nach Durchführung in Rechnung gestellt. Sofern nicht anders vereinbart wird ein Bruttomonatsgehalt der zu besetzenden Stelle sofort nach Auftragserteilung fällig. Der Rest wird nach der überstandenen 3- monatigen Kündigungsfrist des Kandidaten in Rechnung gestellt.

27.9 Schutzbestimmungen

Alle Ergebnisse der Auswahlverfahren bleiben Eigentum von NetwÖrks und sind streng vertraulich zu behandeln, bei Nichtgebrauch an NetwÖrks zurückzustellen und dürfen unter keinen Umständen an dritte Personen weitergegeben werden.

Wird ein/e von NetwÖrks vorgestellte/r KandidatIn innerhalb von 12 Monaten entweder direkt bei der/dem AuftraggeberIn, in einer angegliederten Gesellschaft, oder auch als freie/r MitarbeiterIn beschäftigt, so hat NetwÖrks Anspruch auf das vereinbarte Honorar; derartige Umstände müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden.
NetwÖrks übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die auf Dokumenten der BewerberInnen gelieferten Informationen (einschließlich der verfügbaren Dokumente, Zeugnisse etc.), insbesondere nicht für deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Qualität und/oder Verwendbarkeit.

27.9.1 Haftungsbegrenzung und Gewährleistungsausschutz NetwÖrks

Beide Parteien haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der jeweils eigenen Mitarbeiter. NetwÖrks übernimmt keine Haftung und/oder Gewährleistung für die rechtliche oder tatsächliche Möglichkeit der Tätigkeit des Kandidaten für den Kunden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Hinblick auf etwaige Kündigungsfristen oder Wettbewerbsverbote aus früheren Arbeitsverhältnissen bzw. Tätigkeiten des Kandidaten mit bzw. für Dritte. Entsprechendes gilt für eine etwaige Haftung für Verschulden des Bewerbers im Rahmen seiner zukünftigen Tätigkeit für den Kunden.

27.10 Kandidaten bzw. Bewerber

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertrags- bzw. Auftragsverhältnis zwischen Ihnen als Bewerber beziehungsweise von NetwÖrks aktiv einem anderen Unternehmen vorgeschlagenen Kandidaten (nachfolgend „Bewerber“, Sie, Ihnen oder ähnlich genannt) und unserer Firma, Creloiro e.U. mit Sitz in 7301 Deutschkreutz in der Schlossgasse 55 (nachfolgend „Personalvermittler“ bzw. „Headhunter“, „uns“, „wir“ oder ähnlich genannt), die als Personalvermittler bzw. Headhunter für Sie tätig wird.
Unsere Vermittlungstätigkeit, Beratung und die Nutzung unseres Online Angebots ist für Sie als Bewerber VOLLSTÄNDIG KOSTENFREI. Sie erteilen uns einen unentgeltlichen Auftrag zur Vermittlung als Bewerber im Sinne von § 662 BGB.
Selbstverständlich sind auch wir Umsatz- und Gewinnorientiert. Wir erhalten unsere Vermittlungsprovision, Beiträge oder sonstige Kosten jedoch nicht von Ihnen, sondern von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber und stellen ausschließlich an Unternehmen, die unsere Dienstleistungen und/oder unser Stellenausschreibungsportal für Publikationen nutzen, eine Kosten-, Provisions- oder Beitragsrechnung.

27.10.1 Vollständigkeit, Echtheit, wahrheitsgemäße Angaben

Mit der Einreichung und/oder dem Upload Ihrer Bewerbungsunterlagen, Fotos oder sonstiger Daten (nachfolgend „Bewerbungsunterlagen“ genannt) erklären Sie, dass alle in solchen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, vollständig sind und alle eingereichten Zertifikate und Zeugnisse echt sind.

27.10.2 Auftrag zur kostenfreien Vermittlung an einen Arbeitgeber

Die Dienstleistungen von uns als Personalvermittler sind nicht als Garantie für eine erfolgreiche Vermittlung, einen bestimmten Arbeitsort, gewünschte Arbeitszeiten, den Verdienst oder die Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses zu verstehen. Als Bewerber treffen Sie selbst eine freie Entscheidung darüber, ob Sie einen Arbeits- oder Anstellungsvertrag (nachfolgend „Arbeitsvertrag“ genannt) mit einem potenziellen Arbeitgeber eingehen oder sich gegen einen solchen entscheiden. Die Vertragsverhandlungen mit dem potenziellen Arbeitgeber liegen allein in Ihrer Verantwortung als Bewerber. Selbstverständlich unterstützen wir Sie während der Verhandlungen und teilen unsere Markteinschätzungen mit Ihnen. Als Personalvermittler erteilen wir Ihnen jedoch keine Vertrags-, Rechts- oder Steuerberatung. Wir empfehlen Ihnen die Hinzuziehung eines zugelassenen Rechtsanwalts bzw. eines Fachanwalts für Arbeitsrecht, um Vertragsklauseln prüfen zu lassen und/oder zu verhandeln.
Sie erteilen uns ausschließlich den für Sie kostenfreien Auftrag, unsere Aufträge mit Ihren Unterlagen zu vergleichen und bei einer vorhandenen passenden Stelle, Sie über ihre Möglichkeiten zu Informieren und ggf. Sie vorzustellen und zu vermitteln oder nutzen im Rahmen des Personalvermittlungsauftrags unsere Dienstleistungen oder das Online Angebot.

27.10.3 Keine Partei des Arbeitsvertrages

Als Personalvermittler werden wir nicht zur Partei des zwischen Ihnen und Ihrem neuen Arbeitgeber abgeschlossenen Arbeitsvertrags. Der Abschluss eines Arbeitsvertrags liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der jeweiligen Vertragsparteien (Sie und Ihr künftiger Arbeitgeber). Wir haften weder für noch im Zusammenhang mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags zwischen Ihnen und Ihrem künftigen Arbeitgeber.

27.10.4 Datenschutz NetwÖrk

Wir nehmen Datenschutz besonders ernst und behandeln sämtliche im Zusammenhang mit der Personalvermittlung stehende Informationen (insbesondere Ihre Bewerbungsunterlagen) vertraulich und werden diese im Sinne des geltenden Datenschutzrechts verarbeiten. Ihre Unterlagen verarbeiten wir nur zum Zweck der Personalvermittlung, insbesondere um Ihnen offene Stellen oder Positionen anzubieten aber auch um sie zu einem zukünftigen Zeitpunkt erneut zu vermitteln, sowie zum Betrieb unserer Applikationen und Online Angebote.
Sie beauftragen uns für die Dauer dieses Vertragsverhältnisses mit der Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten.
Unser Transparenzdokument mit den Informationen nach Art. 13 und 14 DS-GVO ist auf unserer Webseite abrufbar. Weitere Fragen zum Datenschutz beantwortet Ihnen unser Datenschutzbeauftragter gerne auf Anfrage.

27.10.5 Einräumung von Urheberrechten an Bewerbungsunterlagen und Fotos

Durch die Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen entstehen bei Ihnen urheberrechtliche Nutzungs-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte.
Leitet die Personalabteilung eines potenziellen Arbeitgebers Ihre Bewerbungsunterlagen zum Beispiel per E-Mail an die zuständige Fachabteilung weiter, so kommt es hierbei zu einer urheberrechtlich relevanten Vervielfältigung Ihrer Bewerbung.
Aus diesem Grund räumen Sie uns ein unentgeltliches, nicht-exklusives und weiterübertragbares, Nutzungsrecht an allen eingereichten Werken (Bewerbungsfoto, Bewerbungsunterlagen, etc.) zur umfassenden und weltweiten Nutzung ohne zeitliche, inhaltliche oder örtliche Beschränkung ein.
Sie räumen uns insbesondere das Online- und Abrufrecht ein. Hierbei handelt es sich um das Recht, Ihre Bewerbungsunterlagen mittels digitaler oder anderweitiger Speicher und Übertragungstechnik zur Verfügung zu stellen.
Sie räumen uns ebenfalls das Datenbank- und Telekommunikationsrecht ein. Dabei handelt es sich um das Recht, die Bewerbungsunterlagen, Ausschnitte oder Elemente in elektronischen Datenbanken zu speichern und in Datennetze einzuspeisen.
Sie räumen uns zudem das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht ein. Damit ist das Recht gemeint, die Bewerbungsunterlagen im Rahmen der eingeräumten Nutzungsarten beliebig – auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten Datenträgern – zu vervielfältigen und zu verbreiten.

27.10.6 Referenzauskünfte

Sie erteilen uns den Auftrag und genehmigen hiermit, die Einholung von Referenzen von Ihren früheren oder jetzigen Arbeitgebern, sofern wir dies für notwendig erachten. Sie gestatten uns ferner, dieses Recht potenziellen Arbeitgebern einzuräumen.

27.10.7 Übermittlung personenbezogener Daten an potenzielle Arbeitgeber

Sie beauftragen uns Ihre personenbezogenen Daten zur Bewertung und Evaluierung an potenzielle Arbeitgeber weiterzugeben. Sie erteilen uns insbesondere den Auftrag, Ihre personenbezogenen Daten (z.B. Lebensläufe, Zeugnisse, Kündigungsfristen, Gehaltsvorstellungen und/oder ähnliche Informationen) gegenüber potenziellen Arbeitgebern offen zu legen, an diese zu übermitteln und/oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Die Übermittlung oder Offenlegung findet erst statt, nachdem wir eine Vorauswahl getroffen haben und geprüft haben, ob Sie für die zu besetzende Stelle grundsätzlich geeignet sind.

27.10.8 Übermittlungen durch Arbeitgeber an den Personalvermittler

Sie erteilen uns den Auftrag, nach dem Zustandekommen eines Arbeitsvertrags mit Ihrem neuen Arbeitgeber, sämtliche Daten und Unterlagen bei Ihrem neuen Arbeitgeber abzufragen oder anzufordern, die für die Ausstellung unserer Kosten-, Provisions- oder Beitragsrechnungen erforderlich sind (z.B. Datum des Abschlusses oder der Beendigung des Arbeitsvertrags, Jahreseinkommen inkl. aller Sonderzahlungen, Tantiemen, Provisionen, geldwerter Vorteil, Arbeitsverträge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen etc.) und entbinden Ihren Arbeitgeber hiermit ausdrücklich hinsichtlich solcher von uns benötigten Daten von allen Geheimhaltungs- oder sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen sowie vom Datenschutz. Dies gilt ebenfalls, wenn es zu einer Beschäftigung auf Basis eines Honorars oder zu einer sonstigen Beschäftigung, etwa als Freelancer, Freiberufler oder Berater kommt.
Kommt mit einem vorgeschlagenen Arbeitgeber kein Arbeitsvertrag zustande, gestatten Sie diesem uns sowohl das Nichtzustandekommen als auch die Gründe hierfür mitzuteilen. Sie gestatten uns ferner, Arbeitgeber dazu aufzufordern, Ihre Bewerbungsunterlagen aus Gründen des Datenschutzes zu vernichten oder an Sie oder uns herauszugeben.

27.10.9 Vertragsdauer

Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Eine Kündigung hat keine Auswirkung auf eingeräumte Urheberrechte. Wir löschen alle Daten in unserem System, sobald Sie eine Kündigung ausgesprochen haben.

28. Datenschutz

Die Mitarbeiter von Crelorio e.U. unterliegen den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.

28.1 Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass in Erfüllung der vertraglichen Pflichten, seine personenbezogenen Daten automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

28.2 Crelorio e.U. verpflichtet sich und ihre Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß Datenschutzgesetz einzuhalten. Beide Vertragsteile verpflichten sich, über den Inhalt der vertraglichen Vereinbarung und sämtliche interne Informationen und Daten des jeweils anderen Vertragspartners, die ihnen im Zuge der Zusammenarbeit bekannt werden, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Dies gilt auch noch unbegrenzt für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

28.3 Nach Durchführung des Auftrages ist die Crelorio e.U. berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

Der Kunde anerkennt, dass die Verwendung der im Vertrag angeführten Daten über den Kunden für Zwecke unserer Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich. Vertragspartner von Crelorio e.U. sind über diese Datenschutzbestimmungen instruiert und entsprechend verpflichtet.
In Falle von Zusendungen über Leistungen und Produkte von Crelorio e.U. (Veranstaltungen, Publikationen…) jeglicher Art kommt § 107 TKG (Telekommunikationsgesetz) zur Anwendung.
Die Werbung auf dieser Website wird von einem anderen Unternehmen bereitgestellt. Unser Werbepartner schaltet Anzeigen, die auf Basis der Daten über Ihren Besuch auf dieser und anderen Websites seiner Ansicht nach Ihren Interessen entsprechen (diese Daten sind insofern anonym, als dass sie weder Ihren Namen noch Ihre Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer enthalten). Zu diesem Zweck muss der Werbepartner ggf. ein Cookie (eine kleine Textdatei) auf Ihrem Computer ablegen. Weitere Informationen über diese Art des Verhaltensmarketings, über Cookies und über das Abschalten dieser Funktionen erhalten Sie unter www.youronlinechoices.eu

29. Schutzrechte

29.1 Der Kunde hält Crelorio e.U. hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter aus Patent oder sonstigen Schutzrechtsverletzungen durch Bauteile, Baugruppen oder sonstige Waren oder Dienstleistungen, die nicht von Crelorio e.U. entwickelt wurden, stets vollkommen schad- und klaglos.

29.2 Die anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfungspflicht der Lieferungen auf deren Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

30. Schutz der Entwicklungen

30.1 Die Rechte an Source-Codes sowie Berechnungs- und Modellierungsmethoden welche zur Projektbearbeitung entwickelt worden sind verbleiben bei Crelorio e.U.

30.2 Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Crelorio e.U. zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.

30.3 Crelorio e.U. ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) von Crelorio e.U. anzugeben.

30.4 Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Entwicklung hat Crelorio e.U. Anspruch auf ein Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Kunde nicht die Unterlagen der Crelorio e.U. genutzt hat, obliegt dem Kunden.

31. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis findet das österreichische Recht Anwendung.

31.1 Als Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten oder juristischen Personen wird das für A-7301 Deutschkreutz sachlich zuständige Gericht vereinbart. Für alle anderen richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen.

31.2 Creloiro e.U. hat jedoch wahlweise das Recht, den Kunden auch vor den für ihn möglichen und zulässigen Gerichtsständen zu belangen.

31.3 Auf sämtliche Vertragsverhältnisse oder sonstige Rechtsbeziehungen zwischen Crelorio e.U. und dem Kunden kommt ausschließlich materielles und formelles Österreichisches Recht, unter ausdrücklichem Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des IPRG, zur Anwendung.

31.4 Diese Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur insoweit, als nicht zwingende Bestimmungen dem entgegenstehen.

32. Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

33. Stornierung, Rücktritts- und Widerrufsrecht

33.1 Stornierung

Wenn der Kunde aus einem Grund, der ihn nicht schon nach dem Gesetz zum Vertragsrücktritt berechtigt, seinen Vertragsrücktritt erklärt, so ist Crelorio e.U. berechtigt, nach Wahl entweder auf Erfüllung zu bestehen oder eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des vereinbarten Preises zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt Crelorio e.U. vorbehalten.

33.2 Widerrufsrecht und Rücktrittsrecht

Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können 14 Tage ab Warenübernahme vom Kauf ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird (zu richten an die Emailadresse: email@crelorio.com).

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, Crelorio e.U. Ihnen alle Zahlungen, die Crelorio e.U. von Ihnen erhalten habe, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei Crelorio e.U. eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Crelorio e.U. dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie Crelorio e.U. einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

33.3 Dieses Rücktrittsrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen:

bei Bestellung von Audio- oder Videoaufzeichnungen (CD, DVD u.ä.), Software, Hygieneprodukten (Sextoys, u.ä.) sowie zum Download angebotene Artikel oder Dateien. Ausgeschlossen sind auch gelieferte Artikel sofern diese vom Verbraucher entsiegelt bzw. der Originalverpackung entnommen wurden.

Eine Entsiegelung liegt dann vor, wenn die Sache von der handelsüblichen Verpackung körperlich getrennt wird, allfällige Schweißfolien von dem Produkt selbst entfernt werden, Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software mangels einer Verpackung oder Versiegelung auf Wiedergabegeräten erstmals abgespielt werden, Software mangels Versiegelung installiert wird oder sonstige Handlungen gesetzt werden, die einer hier beschriebenen Entsiegelung gleichkommen.

Alle anderen Artikel welche gebraucht, getragen, gewaschen oder beschädigt wurden, sowie leicht verderbliche Waren sind ebenfalls vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen.

33.4 Im Falle des Rücktritts findet eine Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Kunden erhaltenen Waren statt. Sowohl die Rücksendung der Ware und Rückerstattung des Kaufpreises haben binnen 14 Tagen ab Erklärung des Rücktritts bzw. Rücksendung der Ware zu erfolgen. Bedingung hierfür ist, dass sich die Ware in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand befindet. Die Kosten der Rücksendung übernimmt Crelorio e.U. nicht.

Der Kunde ist ausdrücklich verpflichtet, die mit der Rücksendung der Ware verbundenen Kosten und Versandspesen zu tragen. Die Rücksendung von unbestellter Ware oder von Ersatzlieferungen wird generell kostenfrei akzeptiert.

Rücksendeadresse:

Crelorio e.U.
Schlossgasse 55
A – 7301 Deutschkreutz

Crelorio e.U. ist ausdrücklich berechtigt, im Falle des Rücktrittes des Kunden vom zurückzuerstattenden Betrag die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine aus der Benützung resultierende Minderung des gemeinen Wertes der Leistung abzuziehen und lediglich die Differenz zur Überweisung zu bringen.

Anfragen, Infos, Datenauskünfte und Beschwerden richten Sie in der Zeit von Mo bis Fr, zwischen 9 und 16 Uhr an Crelorio e.U. T: +43 670 2063969

34. Schlussbestimmung

34.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Eine unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.

34.2 Gleiches gilt für evtl. Vertragslücken.
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